"Örtliche Einrichtung" ist vermutlich das Paketzentrum am Wohnort. Kann aber auch bedeuten, dass es einfach nur im Bestimmungsland beim Zoll angekommen ist. Hier kann das niemand genau wissen, weil es eben so bescheiden übersetzt ist. Wir können nur blind raten...

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Penis-Thema ausgelutscht... Wortspiel beabsichtigt?

Zur Frage: du bist 15 und noch in der Entwicklung. Aber was noch wie viel bei dir wachsen wird, kann dir hier niemand sagen. Es ist von Person zu Person unterschiedlich. Warte einfach ab, was passiert.

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Hier kann es dir auch niemand mit 100%iger Sicherheit bestätigen. Wir waren ja nicht vor Ort.

Aber es ist schon sehr unwahrscheinlich, dass ein möglicher Strafzettel in der kurzen Zeitspanne weggeflogen ist oder gemopst wurde.

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  1. Ich weiß es nicht sicher, kann es mir aber vorstellen.
  2. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn es gesetzlich so vorgesehen ist und dann wird der Frauenarzt auch ein entsprechendes Rezept für die Spirale ausstellen. Die Pille müsstest du ja auch nicht selbst bezahlen in deinem Alter.
  3. Da du unter 18 bist, weiß ich nicht, ob die Eltern evtl. sogar zustimmen müssen. Vielleicht weiß ein anderer mehr dazu.
  4. Ja, das tut schon ordentlich weh. Es wird immerhin der Muttermund aufgedehnt, damit die Spirale dann in die Gebärmutter eingelegt werden kann.
  5. Keine Ahnung, bei mir ist sie noch nie verrutscht (seit 2015).
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Wenn man offiziell eine Freistellung beantragt, muss man am Flughafen auch keine Panik schieben.

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Einfach den Status im Blick behalten. Wann exakt es in der Filiale eintrifft und abholbar ist, kann hier keiner wissen.

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Da es nun gut 7-8 Wochen her ist, sehe ich kein Problem, wenn du da mal anrufst und nachfragst, wie der Stand der Dinge ist. Möglicherweise hat er es einfach vergessen oder kam nur noch nicht dazu.

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Das ist Mumpitz. Lass dich davon nicht kirre machen.

Das einzige, was wirklich gefährlich ist, sist die Angst, die es bei den Leuten verbreitet. Wenn man dann nicht mehr klar denkt und aus der Angst heraus wirklich etwas passiert.

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Dein Arbeitgeber wird sich bestimmt nicht beschweren. Er hat ja sogar mehr Infos, als er eigentlich benötigt.

Wenn er die Ausfertigung für die Krankenkasse bekommen hat, dann solltest du ihm die richtige Bescheinigung geben und die andere zur Krankenkasse schicken.

Wenn er dein Exemplar bekommen hat, ist es dir überlassen, ob du es dabei belässt.

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https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ab-welchem-alter-darf-man-sich-die-haare-faerben-137173/

Das ist ist das aktuellste, was ich auf die Schnelle finde:

https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/91125/kolorierung-erst-ab-16-neue-regelung-zum-verkauf-von-haarfarbemittel

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Die Lese- und Rechtschreibstörung (abgekürzt LRS genannt) bezeichnet die massive und lang andauernde Störung des Erwerbs der Schriftsprache (geschriebenen Sprache). Synonyme für diese Störung sind Legasthenie (von lateinisch legere ‚lesen‘ und altgriechisch ἀσθένεια asthéneia, deutsch ‚Schwäche‘, also ‚Leseschwäche‘)[1] und Lese-Rechtschreib-Störung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lese-_und_Rechtschreibst%C3%B6rung

oder hier

https://www.los.de/ratgeber-fuer-lrs/legasthenie/legasthenie-definition#c221

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