Verkehrsunfall und Arbeitgeber will Unterlagen?

10 Antworten

Ja, er kann ja verlangen, was er will, aber ein Recht darauf hat er nicht.

Die AUB vom Arzt reicht aus. Genauso darf er Dich zwar fragen, was Du hast, aber Du musst ihm nicht antworten.

Das einzige Recht, was er hat, ist zu erfahren, ob Du die vollen sechs Wochen AU sein wirst oder weniger und, falls länger, wie lange in etwa.

Diesbezüglich solltet Du so ehrlich wie möglich sein, da Dein AG ja auch planen muss, eventuell eine Ersatzkraft für Dich einstellen muss, falls die Arbeit so nicht lange zu bewältigen ist.

selbstverständlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Daten des Unfallgegners zu erfahren ...

da er die Lohnfortzahlung über dessen Versicherung zurückfordern kann ...

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@wurzlsepp668

Nicht nur der Arbeitgeber sondern sogar als erstes die Krankenkasse.

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Mach es doch den Leuten nicht so schwer. Viele wollen helfen und du möchtest Antworten.

Also, du hattest einen Unfall, die Polizei wurde nicht gerufen.

Wer hatte Schuld?

Wurde es der Versicherung gemeldet?

Hast du, wenn es nicht deine Schuld war, einen Anwalt eingeschaltet und einen Strafantrag gestellt? Immerhin bist du ja dadurch verletzt.

Auch wenn die Polizei nicht da war, aus welchen Gründen auch immer, gibt es Unterlagen die du deinem Chef geben kannst, z.B. die Versicherungsdaten des Unfallgegners, wenn es nicht deine Schuld war.

Es gibt keine unterlagen nix kein Anwalt Polizei oder sonst der gleichen Alkohol war nicht im spiel unfallgegner ist ein guter freund der schuld.war

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@Gucci1221

Gut, hat dein Freund es seiner Versicherung gemeldet?

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@Butschh

Das das ist ja das Problem nein nix weil wir den schaden.durch einen bekannten repariert habeb. Wir haben halt nix angemeldet bzw gemeldet oder aufgeschrieben. 

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@Gucci1221

Dann solltest du es deinem Arbeitgeber genau so schildern, bleibt abzuwarten was er da macht.

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@Gucci1221

Wenn du deinem Arbeitgeber nicht den Namen des Unfallverursachers mitteilt, wird er dich selbst in Regress nehmen. Ebenso deine Krankenkasse, die für den Unfall aufgekommen ist.

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Wer war denn schuld an dem Unfall? Du oder Dein Unfallgegner?

Wenn Du keine Schuld am Unfall hast und jetzt verletzt bist, kann Dein AG die Entgeltfortzahlung die er für Dich während der Arbeitsunfähigkeit bezahlen muss, vom Unfallverursacher zurückfordern.

Wir haben nicht die Polizei gerufen das ist das Problem

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@Gucci1221

Ich gehe jetzt davon aus dass der andere Fahrer schuld am Unfall ist.

Wie habt Ihr das mit der Schadensregulierung geregelt? Es muss doch nachweisbar sein, wer am Unfall schuld ist.

Ganz nebenbei, dafür ist man haftpflichtversichert. Dein Kontrahent wird die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Die Krankenkasse wollte doch bestimmt auch eine Schilderung des Unfalls. Auch sie will ihr Geld holen ;-)

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deine Frage ist nicht wirklich präzise. Drückt dich doch einmal ein bisschen gründlicher aus.

Dein Arbeitgeber darf erst einmal gaaaarnichts verlangen. Warum sollte er auch? Oder bist du krank geschrieben? Dann musst du den gelben Schein natürlich abgeben und das reicht dann auch schon. Dem Arbeitgeber hat es nicht zu interessieren, wer wann und warum krank geschrieben ist.

Hast du natürlich keine Krankschreibung , hast du ein kleines Problemchen oder was hat das ganze mit Lohnfortzahlung zu tun?

Wir wissen nicht ob es sich um einen Wegeunfall handelt. So einen muss der Arbeitgeber der BG melden.

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Ich habe meine Krankmeldungen immer abgegeben. Der verkehrsunfall war von am Wochenende also das hat nix mit der Arbeit zu tun. Nur wir haben halt.Nicht die Polizei gerufen oder sonst was. Der arbeitgeber verlangt aber unterlagen damit er Schadenersatz bzgl der Lohnfortzahlung beim dritten ausüben kann

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Er/sie hat ja eine, und die Lohnfortzahlung ist ab sofort für komplette sechs Wochen, danach gibt es Krankengeld von der KK.

Und es hat den AG schon zu interessieren, allerdings nur die mutmassliche Dauer. Die Details fallen unter Datenschutz.

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:@ wiewar2011

Dein Arbeitgeber darf erst einmal gaaaarnichts verlangen.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Selbstverständlich darf der Arbeitgeber Auskünfte!

Warum sollte er auch?

1. Der Arbeitgeber muss nur bei unverschuldeter Erkrankung Erkrankung Lohnfortzahlung leisten; hat der Arbeitnehmer den Unfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt, erhält er vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung!

2. Hat der Unfallgegner des Arbeitnehmers den Unfall herbei geführt, dann hat der Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers wegen der Kosten der Lohnfortzahlung einen Erstattungsanspruch gegen den Unfallverursacher.

Um also zu wissen, ob er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, muss der Arbeitgeber die Umstände des Unfalls kennen und hat darum ein Auskunftsrecht!

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Nachdem du in deinen Kommentaren die elementaren Angaben verraten hast, dass du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist, und der Unfallgegner anscheinend der Schuldige ist, ist es doch logisch, dass dein Arbeitgeber wegen deiner Ausfallzeiten Schadenersatz vom Unfallgegner fordern will. Ebenso logisch ist es, dass er dazu von dir Angaben zum Unfalllgegner erfragen möchte.

Worin liegt dein Problem, deinen Arbeitgeber zu unterstützen? Du hast dadurch keinen Nachteil.

Was das Ganze mit der Polizei bzw. deren Nichtrufen zu tun haben soll, verstehe ich immer noch nicht.