Jobcenter sperre?
Wenn man eine Sperre kriegt beim Jobcenter für ALG weil man zum Beispiel kündigt kriegt man dann überhaupt kein Geld und man lässt einen verhungern oder wo kriegt man Geld?
6 Antworten
Wenn man Leistungen vom Jobcenter bezieht, bekommt man ggf. eine Leistungskürzung bzw. ggf. eine Leistungsminderung, wenn man eine Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund durchführt.
So leicht "verhungert" es sich nicht :D
Es ist Definitionssache. Eine "Sperre", wie es sie beim ALG 1 gibt, gibt es beim ALG 2 nicht.
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job ohne wichtigen Grund gekündigt wird, würde beim ALG 1 eine Sperrzeit verhängt, während beim ALG 2 nur die Leistungen über 3 Monate gekürzt würden.
Man bekommt eine 30% Sanktion für maximal 3 Monate. Wenn die Sanktion 30% überschreitet kann man Lebensmittelgutscheine beantragen damit man trotzdem was zu fressen hat.
Sperren gibt es so nur bei Arbeitslosengeld 1.
Auch wen man eine Sperre bekommt muss man leben können !
Also das Geld für die miete wird es geben und fürs leben muss man Lebensmittelgutscheine beantragen aber Achtung da gibt es auch Einschränkungen wie man kann nichts zum rauchen kaufen!
Aber wen es gute Gründe gibt zum kündiegen kann das Amt keine Sperrzeit verhängen!
Das Wären zb
Sexuelle Belästigung
Mobbing besonders wen der Chef das mach oder nichts dagegen untermint!
Schwarzarbeit !
Wen man was Kriminell da tun soll !
Ua.
hmmm...das arbeitsamt sperrt dich u. u., aber das jobcenter sollte dann einspringen! aber bis geld fließt, dauert es auch ein paar wochen! zur not gibt es gutscheine, auch wenn die super-unbeliebt sind, für alle! aber verhungern musst du nicht!
Wenn du gar kein Geld hast, also Privatinsolvenz, dann geben die dir Lebensmittelgutscheine.
Also kriegt man keine komplette Sperre sondern nur eine kürzung