Jobcenter Maßnahme was dürfen die?

8 Antworten

Du solltest da auf jeden Fall anrufen. Du kannst beim Gespräch ja erwähnen, dass dir der Job nicht so liegt und der Typ vom Jobcenter gesagt hat, dass du anrufen sollst. Das ist ehrlich und wird Erfolg haben. Die wollen dich ja auch gar nicht, weil du höchstwahrscheinlich wenig Motivation mitbringst und das kann man auch schon beim ersten Gespräch klären und nicht erst nach 3 Wochen Einarbeitung.

Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet, jede "zumutbare" Arbeit anzunehmen.

Danach, ob sie Dir auch gefällt, wird nicht gefragt.

Warum willst Du denn nicht zu dem Unternehmen, und was ist an der Tätigkeit so schlecht?


Knattergreis  12.07.2021, 11:39

Hä ? Was soll das denn ? Du schreibst das gleiche wie ich, nachdem Du meine Aussage in Frage gestellt hast…? Du hast lediglich vergessen zu erwähnen, dass das nicht-annehmen eines Jobs sanktioniert wird. Oder dachtest Du das Jobcenter bettelt so lange herum bis die Leute endlich einen Job annehmen ? Nix da - die lassen Dir das 1x durchgehen wenn Du Dich nicht beworben hast, dann gibt es ein ernstes Gespräch und beim nächsten Mal gibt's die Leistungskürzung. So und nicht anders läuft das !

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Agamemnon712  12.07.2021, 11:42
@Knattergreis
Tust Du es nicht, können und werden Dir Leistungen gestrichen werden

Davon habe ich kein Wort geschrieben, da es auch grundsätzlich nicht zutrifft.

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Knattergreis  12.07.2021, 11:47
@Agamemnon712

Glaub was Du willst. Frage mich nur was Du denkst was das Jobcenter macht wenn der Leistungsempfänger sich bei den angebotenen Jobs nicht bewirbt. Ihn mit Angebotenen überschütten bis evtl. mal was dabei ist, was dem Herren / der Dame Leistungsempfänger zusagt ? Ganz sicher nicht ! Die machen Druck - und das geht nun mal am besten über die Leistungen, daher wird es auch so gemacht.

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Knattergreis  12.07.2021, 11:50
Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet, jede "zumutbare" Arbeit anzunehmen.

Und was passiert Deines Erachtens, wenn der Leistungsempfänger dieser Verpflichtung nicht nach kommt ? Dann gucken die böse und drücken ihm das nächste und übernächste Angebot in die Hand ? Oder was ?

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Ja, wenn der Job zumutbar ist, dann musst Du Dich dort zumindest bewerben. Ob Dir der Job "gefällt" oder nicht, spielt keine Rolle. Und wenn er weiter weg ist, musst Du auch pendeln - ich glaube bis zu 40 Km sind "zumutbar". Tust Du es nicht, können und werden Dir Leistungen gestrichen werden


Agamemnon712  12.07.2021, 11:29
Tust Du es nicht, können und werden Dir Leistungen gestrichen werden

Das ist Angstmacherei und trifft zudem grundsätzlich nicht zu.

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Knattergreis  12.07.2021, 11:36
@Agamemnon712

Das ist keine Angstmacherei sondern trifft definitiv zu. Kannst Du gern z.B. hier (das gibt es massenhaft zu lesen) nachlesen :

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/duerfen-jobcenter-sanktionen-bei-hartz-iv-verhaengen_238_503352.html

Guck mal unter "Sanktionen beim Arbeitslosengeld II: Aktuelle Regelungen" nach.

Davon abgesehen, kenne ich genug Leute denen genau das bei ALG I und ALG II schon passiert ist. Vielleicht solltest Du Dein Wissen überprüfen, bevor Du hier die Aussagen anderer in Frage stellst.

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Agamemnon712  12.07.2021, 11:43
@Knattergreis
Vielleicht solltest Du Dein Wissen überprüfen

Ich muß meines sicherlich nicht überprüfen.

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Sieh es einfach als eine ÜBUNG an. Du bist ja nicht gezwungen, dort wirklich anzufangen.

Das Jobcenter darf das ein Maßnahme Träger aber nicht ! Wen es um eine Ausbildung geht dürfen beide das nicht den die Berufswahl ist Frei!

Altenheim und auch andere berufe darf man dir nicht aufzwingen und erst recht nicht wen man sich davor ekelt in eine Metzgerei zu schlachten darf man dich auch nicht zwingen! Oder dich zum Kanalarbeiter im Abwasser zwingen das sind zb berufe die zu weit gehen!

Sage denen mal das du das niemals machen wirst weil du dich davor Ekelst und wie kommen die dazu dir Einfach sowas als Bewerbung aufzuzwingen! Und wie soll man Anrufen wen man bei alg2 nach urteil des Bundesverfassungsgericht kein Geld für Bewerbung ausgeben muss!