Jobcenter Bescheid geben wegen Umzug?

6 Antworten

Natürlich die alte Stadt ist ja nun nicht mehr für dich zuständig.

demzufolge gilt - wenn du weiterhin Unterstützung vom Staat brauchst , musst du dich an an das Jobcenter in der neue Stadt wenden.

Wenn du wieder Leistungen beziehen möchtest, musst du dich melden!

Sicher, die müssen ja auch deine Akten bekommen.

Nicht nur das, wenn Du weiterhin auf Leistungen angewiesen bist, dann musst Du da auch einen völlig neuen ALG - 2 Antrag stellen, bedenke, der Antrag wirkt nur auf den 1. des Antragsmonats zurück, bis da würde dann bei Bewilligung eine rückwirkende Zahlung möglich sein.