Jemanden mit drauf nehmen bei gedrosselten Roller? WAS PASSIERT BEIM ROLLER?

5 Antworten

Hallo MuddaBina,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heiß, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen:

 
  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. 

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.

Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Schöne Grüße
TheGrow

Es schadet dem Fahrzeug nicht, die allermeisten Mofaroller sind auch als 45 km/h - Version erhältlich, dort darf man jemanden mitnehmen. Oftmals wird bei der 25 km/h - Version einfach eine Tasche auf der Sitzbank montiert, damit sich dort niemand mehr hinsetzt. 

peterobm  27.05.2017, 11:38



Oftmals wird bei der 25 km/h - Version einfach eine Tasche auf der Sitzbank montiert, damit sich dort niemand mehr hinsetzt. 

das war mal - Schnee von Gestern

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checkpointarea  27.05.2017, 13:11
@peterobm

Meine Erkenntnis diesbezüglich ist tatsächlich zirka 10 Jahre alt. Was wird aktuell gemacht, damit man keinen mehr mitnehmen kann?

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Ich weiß dass man mit ner Mofa Prüfbescheinigung und nem gedrosselten Roller keinen mit hinten drauf nehmen darf,

Siehste , nix weißt du- man darf seit geraumer Zeit schon zu Zweit auf nem Mofaroller fahren..

MuddaBina 
Fragesteller
 26.05.2017, 00:13

Darf man nicht aber ok mach dir nichts draus .. vor allem nicht mit ner Prüfbescheinigung .. 

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Auf jedenfall solltest du die max. Zuladung nicht überschreiten, sonst könnte was kaputt gehen.

Hallo.

Wenn das "MOFA" dafür zugelassen ist JA. für 2 Personen.