ist es strafbar?


25.04.2024, 16:22

und wenn es legal ist wo findet man welche?

clemensw  23.04.2024, 18:04

Wieso habe ich das Gefühl, dass Du etwas anderes unter "schreiben" verstehst als ich?

dieinehalt 
Fragesteller
 23.04.2024, 18:04

🤷🏻‍♀️🤷🏻‍♀️

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum soll es strafbar sein, mit irgendwem zu kommunizieren?
Natürlich nicht.

Du kannst auch mit älteren Männern ins Bett, wenn du lustig bist. Ist in Deutschland vollkommen legal, wieso soll dir das der Staat vorschreiben? Das entscheidest allein du.

dieinehalt 
Fragesteller
 25.04.2024, 16:17

mir wurde das gesagt

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Hallo dieinehalt!

Nein, wenn zwei Menschen miteinander sprechen/schreiben, dann ist das nicht strafbar. Eigentlich schreiben/sprechen tagtäglich irgendwelche unterschiedlichen Menschen unterschiedlicher Alters- und Geschlechtsklassen miteinander. Das ist doch normal. Was machen nur Lehrer, Schüler, Eltern und Kinder? Die schreiben und sprechen auch miteinander. Insofern kann eine normale Kommunikation ja nicht strafbar sein.

Und, falls Du auf "Intimes" anspielst, dann wäre es auch egal, da Du mit 16 dahingehend ohnehin alles machen darfst. Ab 14 dürften Menschen rechtlich sogar SEX mit wesentlich älteren Menschen haben.

Ob es in Ordnung ist oder nicht?
Du, mir ist es egal, was andere Menschen (nicht) machen/mögen. Zum einen gehen mich Dinge von Dritten gar nichts an, zum anderen hat jeder Mensch andere Gefühle, Wünsche und Ansichten. Warum sollte ich mich bei Belangen Dritter einmischen oder darüber echauffieren, nur weil es nicht meiner Meinung entspricht?

Wo findet man "welche"?
Na, hier und auch generell Online wirst Du "welche" finden. Nur, Du weiß doch nie, ob Personen nun männlich, weiblich, jung oder alt sind, da jeder alles sein darf und Angaben, die Online gemacht werden, nicht stimmen müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
TheJudgement  25.04.2024, 21:18
Und, falls Du auf "Intimes" anspielst, dann wäre es auch egal, da Du mit 16 dahingehend ohnehin alles machen darfst. Ab 14 dürften Menschen rechtlich sogar SEX mit wesentlich älteren Menschen haben.

Nein! Sie ja vielleicht schon - der Ältere jedoch nicht.

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Libertinaerer  28.04.2024, 11:29
@TheJudgement

Streng genommen darf NIEMAND das "Umfeld" von Sex betrefFend "alles" machen.

Auch nicht 16-Jährige.

Aber wenn man das, was man nicht machen darf, einfach mal nicht macht (soll's ja geben ^^), dann fällt mir kein Alter ein, bei dem der Ältere nicht mit einer 14+ Sex haben darf.

Egal wie viel älter er ist.

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TheJudgement  03.05.2024, 17:23
@Libertinaerer

Alles bezieht sich ja - der Frage nach - auch auf digitale Kommunikation. Da darf eben der Erwachsene nicht "alles" machen. Die Übersendung pornografischer Inhalte durch den Erwachsenen wäre strafbar. Dazu zählen auch Textinhalte. Das sich zuschicken lassen von jugendpornografischen Inhalten wäre mit erheblichen strafrechtlichen Unsicherheiten behaftet. Unabhängig davon, wie ob sexuelle Handlungen in der Realität legal wären oder nicht. So isses halt. ;-)

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Libertinaerer  04.05.2024, 01:14
@TheJudgement

Das sehe (nicht nur) ich anders.

Ich unterscheide zw. "fremder" Pornografie (z.B. "Ich zeig dir jetzt mal 'Best of Gay Porn'!" und "eigener" Pornografie (also z.B. Webcam-Sex). Sprich, das, was man so im Real Life auch miteinander machen würde (und dürfte), wenn man jetzt in einem Raum wäre, nur eben übertragen ins Internetzeitalter und somit auf Distanz.

Das ist im deutschen Recht leider nur sehr verschwurbelt formuliert (während das österreichische Recht es klar benennt), kann aber analog hergeleitet werden.

Es gibt beide Rechtsmeinungen, aber wenn ich micht nicht irre, noch keine höchstrichterliche Klärung.

Sollte ich mich irren, dann gehe ich davon aus, dass DU hier noch am ehesten derjenige bist, der ein BGH-Ueteil dazu hier präsentieren kann. 8-)

Ansonsten sehe ich da gravierende Wertungswidersprüche, wenn, um mal ein Extrem zu nennen, zwei 17-Jährige in einer Liebesbeziehung nicht online voreinander masturbieren dürfen, weil sie ärgerlicherweise räumlich voneinander getrennt sind.

Oder alleine, dass man ab 14 Pornos drehen darf, aber dann nicht auch anschauen?

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Libertinaerer  04.05.2024, 01:52
@Libertinaerer

Nachtrag: Ich bin jetzt zu faul/beschäftigt nachzuschauen, zumal mir das Wissen reicht, dass es unterschiedliche Rechtsmeinungen und noch keine Klärung gibt, aber wenn ich mich recht erinnere, dann hat Laubenthal in seinem Handbuch Sexualstraftaten einen längeren Exkurs über die Wertungswidersprüche aufgrund der unzureichenden Formulierungen hingelegt, und dass man sie durch analoge Interpretationen auflösen kann. Das ggf. als Lesetipp.

Wie gesagt, ich müsste es nochmal nachlesen, und jeder darf ohnehin anderer Meinung sein, aber grundsätzlich sehe auch ich das eben deutlich entspannter ...

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TheJudgement  04.05.2024, 17:01
@Libertinaerer

Das versenden von Pornografie von Erwachsenen an Jugendliche ist immer strafbar, da es unter § 184 Abs. 1 StGB fällt. Gleichgültig ob eigene oder fremde Pornografie (Ausnahme mag das Erzieherprivileg in Abs. 2 sein)

Nach einem Teil der Rechtsprechung, ist das Zugänglichmachen eines Links bzw. der URL ausreichend; Erfasst werden ohnehin, wie bereits erwähnt, alle pornografischen Inhalte gem. § 11 Abs. 3 StGB. Zwar soll nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/19859, 26) z.B. eine Audio-Datei erfasst werden, die Übertragung des gleichen Inhalts bei einem Live-Gespräche (IP-Telefon etc.) nicht, das erscheint jedoch angsichts des Wortlauts von § 11 Abs. 3 StGB nicht überzeugend bzw. contra legem, da demnach gerade auch Inhalte erfasst werden, die keiner Speicherung bedürfen, sondern bloß übertragen werden. Wobei die Frage wegen § 184e StGB in Bezug zu § 184c StGB eh einigermaßen belanglos ist.

Ob Jugendliche über sexuelle Vorerfahrung verfügen, ist belanglos (Schönke/Schröder/Eisele Rn. 13).

Eine "höchstrichterliche Klärung" bringt ja nicht zwingend was, da die Instanzgerichte nicht gebunden sind. Wir haben ja kein Case-Law.

Dass es Wertungswidersprüche gibt, ist allgemein bekannt - ändert aber nichts. Die gibt es halt. Das widerspruchsfreie StGB muss wohl erst noch erfunden werden. ;-)

Oder alleine, dass man ab 14 Pornos drehen darf, aber dann nicht auch anschauen?

Man kann so viele Pornos von sich selbst drehen und sich selbst ansehen, wie man lustig ist. Das Versenden an andere oder irgendwelche Live-Sessions per Cam sind aber möglicherweise 1 Problem. Erst recht nachdem es - siehe 4 StR 377/19 und 3 StR 362/20 - auch auf die Einwilligungsfähigkeit (ähnlich wie in § 182 Abs. 3, jedoch ohne Altersgrenze auf Täterseite) ankommt. Lebensnah betrachtet, wird beim Sexting mit flüchtigen Internetbekanntschaften, niemand sicher sein können, dass der konkrete (andere) Jugendliche Einwilligungsfähigkeit, also die erforderliche Reife, besitzt. Gerade, dass jemand intime Aufnahmen anderen zur Verfügung stellt, obwohl die Gefahr der unkontrollierten Weiterverbreitung mit erheblichen persönlichen Konsequenzen besteht, könnte ja dafür sprechen, dass diese Einwilligungsfähigkeit nicht gegeben ist - so jedenfalls könnte man argumentieren.

Die 8.030 Tatverdächtigen in 2023 - fast 2.000 mehr als 2022 - bei Ermittlungsverfahren nach § 184c StGB, davon 516 Personen unter 14 Jahren, 3.457 Jugendliche und 933 Heranwachsende, sprechen für sich. Ein Ermittlungsverfahren an sich ist schon Belastung genug, gleichgültig, ob es dann eingestellt wird oder nicht.

Schlüsselt man die 3.332 tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen nach Tathandlung bzw. Tatvorwurf auf, sieht es so aus:

Verbreitung nach § 184c Abs. 1 Nr. 1: 2.504 Tatverdächtige
Besitzverschaffung für andere nach § 184c Abs. 1 Nr. 2: 384 Tatverdächtige
Herstellung auch ohne Verbreitungsabsicht von tatsächlichem Geschehen nach § 184c Abs. 1 Nr. 3: 153 Tatverdächtige
Herstellung mit Verbreitungsabsicht nach § 184c Abs. 1 Nr. 4: 214 Tatverdächtige
Gewerbs- oder Bandenmäßige Verbreitung nach § 184c Abs. 2: 17 Tatverdächtige
Besitz oder sich verschaffen nach § 184c Abs. 3: 1.730 Tatverdächtige

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Libertinaerer  04.05.2024, 17:14
@TheJudgement

Nun, das betrifft vor allem Pornografie Dritter. Und wenn man Gesetze macht, die ein verbreitetes verhalten kriminalisieren (so berechtigt das auch sein mag), sollte man sich nicht über hohe fallzahlen und noch höhere Dunkelziffern wundern.

Egal, mir geht es ausschließlich um einvernehmliche sexuelle Handlungen nur eben via Internet, und da können wir uns gerne einigen, das wir unterschiedlicher Meinung sind. ;)

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Warum sollte das strafbar sein?

Du kannst auch mit Methusalem schreiben.

Es gibt kein Gesetz, was dies verbieten würde.

Falls als nächste Frage kommen sollte, ob Du mit den älteren auch poppen darfst, ja, darfst Du, auch dem steht nichts im Wege. Viel Spaß noch!

Wenn das strafbar wäre, dann würdest du dich gerade strafbar machen. 😊

Keine Angst, sondern nur ein bisschen Vorsicht in den Dingen, die du von dir erzählst!