Gratisproben rausgeben Strafbar?

5 Antworten

Strafbar im juristischen Sinne wüsste ich jetzt nicht.

Aber das Vertrauen des Unternehmens, das möglichst viele Kunden mit den Gratisproben erfreuen möchte, kann hierdurch beeinträchtigt werden.

Strafbar ist es nicht.

Nur könnte der Mitarbeiter Ärger mit seinem Chef bekommen, denn Parfüm Proben sollte man als Werbemittel einsetzen - also je Kunde max. eine Probe.

Wenn der Chef kein Problem damit hat, darf der Mitarbeiter es durchaus machen.

Er wird es bestimmt nicht für geschäftstüchtig halten, aber strafbar ist es nicht.

Ist zwar nur ein Bagatelldelikte, aber durchaus ein Diebstahl bzw. eine Unterschlagung.

Die Sachen gehören nicht Dir !

Strafbar nicht, aber nicht im Sinne des Geschäftes. Eine Gratisprobe ist für potenzielle Kunden und zur Werbung gedacht, nicht um Freunde in einer hohen Menge damit einzudecken.
Dies kann zu einer Abmahnung führen.