Darf ich mich älter ausgeben ?
Hey also ich bin (16) und will ein handy auf auf einer internetseite bestellen aber da darf man erst ab 18 bestellen darf ich mcih daeinfach 2 jahre älter machen( man muss sich nich anmelden oder so einfach geburtsdatum auf 92 setzen). Ist das dan strafbar ?
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Natürlich darfst du dich nicht älter machen! Das ist strafbar, da du einen Betrug begehst!
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In Frage kommt hier der § 263a StGB. Unrichtige Daten werden werden hier durchaus verwendet, die Frage ist aber, ob zum einen ein rechtswidriger Vermögensvoteil entsteht und vorallem, ob das Vermögen eines anderen verletzt wird. Für den Händler spielt es aus finanzieller Sicht erstmal keine Rolle, wie alt der Kunde ist, solange das Geld eintrifft. Zu beachten ist aber, dass auf zivilrechtlicher Ebene beschränkte Geschäftsfähigkeit mit allen ihren Einschränkungen vorliegt, was für den Händler durchaus Nachteile haben kann...
§ 263a StGB - Computerbetrug
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend."
Kommentar von TheGrowTheGrow 28.01.2011Hallo Reiswaffel87, der Tatsbestand des § 263a StGB - Computerbetrug könnte hier wirklich zur Geltung kommen. Aber die Rechtspechung sagt hierzu aus, dass der Tatbestand nur dann erfüllt wird, wird die eingegebene Daten ohne menschliche Überprüfung akzeptiert werden. Aber ich denke, er muss sicherlich zumindest eine Ablichtung des Personalsausweises zu dem Anbieter schicken. Dann würde nur noch der einfache Betrug stehen bleiben. Aber ganz auschließen, dass Du recht hast möchte ich hier auch nicht
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Kurz und Bündig: Ja, ist es. Betrug, evtl. Urkundenfälschung (die wollen wahrscheinlich eine Kopie deines Ausweises.
Laß es doch einfach von Deinen Eltern bestellen.
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nein, darfst du nicht. Bitte doch jemand aus der Verwandtschaft oder vielleicht Freundeskreis.
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nein darfst du nicht, ist sogar strafbar ^^
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Das wäre möglicherweise strafbar, Urkundenfälschung oder Betrug. Außerdem Regresskosten, da der Anbieter von dir jegliche Kosten zurückfordern kann die du verursachst.
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natürlich darfst du nicht
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lass lieber die finger davon
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Hallo Paulopaulo,
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es ist schon so, wie die meisten sagen. Du kannst wegen versuchten Betruges und evtl. wegen Urkundenfällschung angezeigt werden.
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Solange Du Deine Rechnungen bezahlst wird voraussichtlich garnichts passieren, aber wennn Du nicht zahlen kannst und sieht die ganze Sache ganz anders aus. Dann hast Du mit der Angabe eines falschen Alters einen Vertrag geschlossen, den Dir der Anbieter so nicht gegegebn hätte und dass nennt sich dann Betrug gem. § 263 StGB.
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Und Teroretisch könntest Du auch wegen versuchten Betruges angezeigt werden, wenn Sie Dir nachweisen, dass Du mit Deinem Taschengeld aller Wahrscheinlichkeit die Rechnungen nie Überweisen kannst.
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Gruß
TheGrow
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wenn sie dich erwischen,bist du dran
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spätestens wenn die ´ne Ausweisnummer/Kopie wollen biste überführt. :D
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mit 16 Jahren sollte man schon übe rein wenig Hirn verfügen.
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Wenn Du dazu Deine Legastenie ärztlich attestiert nachweisen kannst könnte das ggf hinhauen.
Ansonsten unterhalte Dich vornehmlich mit Deinem Blindenhund darüber ...
Kommentar von Paulopaulo 28.01.2011haha wie der mit legastenie einfach richtig geraden hat :P
Kommentar von Steinbeisser1Steinbeisser1 28.01.2011Ja hervorragend Deine Zustimmung! Danke!! Hast Dich mit Deinem Hund dazu kommunikativ ausgetauscht!!! ;-)
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Man merkt, Du bist erst 16.
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ja, betrug nennt man so etwas ....*kopfschüttel
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Meinst du das steht da umsonst?!
mehr ist dazu nicht zu sagen.
Nein, Betrug im strafrechtlichen Sinn ist die Falschangabe des Alters nicht. Eine Handlung ist nur dann Betrug, wenn einem anderen dadurch ein materieller Schaden entsteht.
Ja und dieser Schaden tritt spätestens ein, wenn er die Handygebühren nicht zahlen kann. Und wie weiter unten von mir schon angeführt ist auch der Versuch des Betruges strafbar und dafür muss der Schaden nicht eingetreten sein, sondern es langt wenn eine hohe Wahrscheinlich des Schadeneintritts vorliegt