Ist es rechtlich in der Ausbildung?

3 Antworten

Nein dasi st nicht zulässig. Wenn du Azubi bist muss man dich ausbilden und nur die AVG zahlen.

Als Produktionshelfer muss man dich nicht ausbilden und mindestens den Tarif/Mindestloh zahlen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

Dadurchd das es die gleiche Firma ist, würden die dich sowieso auch mal umtauschen damit du auch alles sehen würdest. Wenn es für eine Kurze Zeit ist, ist es kein Problem. Aber du solltest schon sicher auch mal dann in die Konditorei gehen und nicht Monate lang warten.

Erst mal: Es heißt rechtens oder rechtlich erlaubt.

Meist fangen Azubis mit Hilfsarbeiten an. Eine Freundin von mir hat Rechtsanwaltsgehilfin gelernt und im ersten halben Jahr hörte ich hauptsächlich etwas von Kaffeekochen. Ich würde das in der Berufsschule - erst mal unter vier Augen - noch mal ansprechen. Du musst ja auch ein Berichtsheft führen, du muss nachweisen, dass du relevante Inhalte praktisch durchgeführt hast. Also frage, wie sich das verhält, wie lange du noch nur helfen darfst und wie du mit dem Chef besprechen solltest, dass du ausbildungsrelevante Tätigkeiten übernehmen musst.