Ist es rechtens erlaubt, mir meine Zäune von meiner Terrasse zu nehmen, ohne sie zu ersetzen, waren beim Einzug dran und sind mittlerweile marode gewesen?

MrSlowhand129  28.08.2023, 12:09

als Abgrenzung zum Nachbarn oder zum Garten ?

Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:11

Das ganze befindet sich in Berlin und das ist auf der einen Seite die Schutzsicht zum Nachbarhaus gewesen und auf der anderen Seite die Schutzsicht zum Hof!

Pauli1965  28.08.2023, 12:13

Ist die Wohnung und die Terrasse dein Eigentum?

Wer hat denn die Wand dort aufgestellt ?

Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:25

Es ist nicht mein Eigentum, steht aber so im Mietvertrag drin und die Zäune waren beim einzug dran!

MrSlowhand129  28.08.2023, 12:22

Haben alle andern Wohnungen auch Zäune ?

Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:28

Nein, ich war die einzige die im Mieterhaus eine Terrasse hatte die abgezäunt war ( Ich bin die einzige die eine Terrasse im Miethaus hat(te)!

MrSlowhand129  28.08.2023, 12:27

Was steht im Mietvertrag Über den Zaun ?

Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:30

Nichts :(. Der Zaun hat dazu gedient um abzugrenzen wo meine Terrasse anfängt und wo sie endet, jetzt bezahle ich Miete für den Hof der jeder nützen kann.

MrSlowhand129  28.08.2023, 12:38

Ist die Terasse denn nicht aus anderem Material als der Hof, also abgegrenzt ? Was steht im Mietvertrag zur Terasse ?

Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 12:47

Nein, die Terrasse ist nicht mehr erkennbar! Steht auch im Mietvertrag, wie groß die Terrasse ist und vorher war es auch sichtlich.

1 Antwort

Es gibt Dich als Mieterin.

Es gibt die Hausverwaltung.

Es gibt den Vermieter.

Die Terrasse ist noch da, aber der Sichtschutz fehlt jetzt.

Ohne den Sichtschutz läuft Hinz und Kunz über Deine Terrasse.

Der Sichtschutz besser "Schutzzaun" begrenzt Deine Mietsache zum Rest der Welt.

Die Terrasse ist jetzt nicht mehr alleinig zu Deiner privaten Nutzung.

Dann sage dem Vermieter Bescheid und fordere ihn auf den Zustand wieder herzustellen.

Tut er es nicht, mindere die Miete entsprechend eines anwaltlichen Ratschlags.

Die Terrasse ist ja gar nicht mehr nutzbar, dafür 100% Minderung.

(Wahrscheinlich etwa

Terrassenfläche geteilt durch Gesamtfläche mal 0,5 multipliziert mit Deiner Bruttowarmmiete.

So oder so ähnlich.

Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 13:27

Dann muss ich das erstmal so machen, ich glaube ich werde meine Terrasse nie wieder sehen! Ist damit nicht auch der gesamte Vertrag nichtig geworden, falls man wegziehen will?

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DietmarBakel  28.08.2023, 13:40
@Fiffikuss1

Jetzt übertreib mal nicht ... Vertrag nichtig usw.

Aber warum sollte denn der Schutzzaun nicht wieder aufgebaut werden sollen (können)?

Zum Schluss könntest Du (in Absprache mit Deinem Anwalt) den Zaun selbst bauen oder bauen lassen. Die Kosten die Dir entstehen ziehst Du von der Miete ab. Bis alles bezahlt ist.

Wenn das viel ist, dann wohnst Du halt ein paar Jahre Mietfrei.

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Fiffikuss1 
Fragesteller
 28.08.2023, 14:49
@DietmarBakel

Ich habe mir das auch schon so überlegt, dass ich jetzt mir einen Anwalt suche. Das ist ja nicht das einzige was ich mit meiner Hausverwaltung für Probleme habe.

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DietmarBakel  28.08.2023, 15:27
@Fiffikuss1

Das solltest Du so machen.

Der wird bestimmt schnell einen Überblick haben und Dich beraten können.

Es kostet auch nicht die Welt, so eine Beratung.

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