Herd defekt - nicht im Mietvertrag aufgeführt?


23.03.2021, 19:44

Danke für Eure Antworten. Hier noch 2 Screenshots vom Deutschen Mieterbund. Ist es demnach nicht so, dass die Hausverwaltung zuständig ist? Ich habe nichts übernommen, es steht nichts im Mietvertrag:


30.03.2021, 19:33

Ich habe der Hausverwaltung nun geschrieben, dass der Herd als mitvermietet gilt und sie aufgefordert den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.

Antwort "insofern eine Küche Bestandteil der Mietsache ist, ist der Eigentümer auch dazu verpflichtet diese Instand zu setzen (insofern erforderlich) . Aus Ihrem Mietvertrag und den uns vorliegenden Unterlagen geht leider nicht hervor, dass eine Küche zu der Mietsache gehört. Deshalb ist die Küche für uns auch nicht existent.

Gerne kümmern wir uns um die Instandsetzung der Küche insofern Sie uns ein Dokument einreichen können, aus dem hervorgeht, dass die Küche ein Bestandteil der Mietsache ist."

Und nun???

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann hier allen nicht zustimmen. Hast Du die Wohnung mit dem Herd gemietet, und der Vermieter hat das nicht ausdrücklich ausgeschlossen, gilt der als mitvermietet. Damit ist der Vermieter auch dafür verantwortlich.

Brixie 
Fragesteller
 23.03.2021, 23:22

Der Herd wurde seitens der Vermieterin in der Wohnung aufgestellt. Er ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, auch nicht als Ausschluss. Der Herd wurde von mir auch nicht abgekauft. Kannst Du mir hierzu einen Paragraphen nennen?

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NonNam  24.03.2021, 00:11
@Brixie

Man hat Dir auch nicht Fenster extra im Vertrag aufgeführt. Wenn die jetzt abfallen, machst Du was?

Exakt.

Du forderst den Vermieter auf den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung umgehenst wieder herzustellen. Tut er das nicht, nimmst Du eine Ersatzvornahme vor. (Musst Du vorher ankündigen – mind. 2 Wochen) Soll heißen, Du beauftragst einen Reparaturmenschen und lässt das reparieren. Das Geld ziehst Du von der Miete ab.

Aber alles Blödsinn. Versuch Dich mit dem Vermieter zu einigen. Meistens geht das doch.

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Bei Einzug befand sich ein Gasherd in der Küche,

ergo gilt er als mitvermietet - soweit keine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag steht und der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Heerd betriebsbereit ist und bleibt.

Brixie 
Fragesteller
 24.03.2021, 17:16

Die Hausverwaltung schmettert alles ab: " Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen gehört die Küche nicht mit zur Mietsache. Im Mietvertrag findet die Küche keinerlei Erwähnung (keine Angaben über mitvermietete Einrichtungen). Die Instandsetzung und Instandhaltung der Küche, obliegt daher Ihnen."

Zudem werde ich noch zurecht gewiesen, dass ich direkt mit meiner Vermieterin gesprochen habe: wir sind von der Eigentümerin mit der Verwaltung beauftragt. Sämtliche Kommunikation ist daher mit uns zuführen. Vereinbarung können entsprechend auch nur mit uns geschlossen werden. Nebenvertraglich Abreden sind uns zudem nicht bekannt und nicht dokumentiert."

Gibt es einen Paragraphen den ich anbringen kann?

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wilees  24.03.2021, 17:27
@Brixie

Was stand denn noch beim Einzug in dieser Küche ..... nichts? Oder ist dann davon auszugehen, dass Du die bei Einzug vorhandene Einbauküche beim Auszug zu entfernen hast - bzw. dass Du sie dem Nachmieter weiterverkaufen kannst?

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Brixie 
Fragesteller
 24.03.2021, 18:40
@wilees

Es befand sich "nur" der Gasstandherd und eine Komplettspüle in der Küche. Die Spüle habe ich im Keller zwischengelagert. Ich habe mir eine Einbauküche samt Kühl-/Gefrierkombi, Geschirrspülmaschine gekauft und diese um den Herd herum eingebaut.

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Ja, ist ja auch dein Herd....wenn du das Geschenk der Vormieterin annimmst, dann bist du auch dafür verantwortlich...

NonNam  23.03.2021, 23:07

Interessante Rechtsauffassung.

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Wenn denn die anderen Gerätschaften komplett im Übernahmeprotokoll stehen, wird ja wohl der Herd nicht vergessen worden sein, oder?

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Brixie 
Fragesteller
 23.03.2021, 18:54

Der Herd hat nicht der Vormieterin gehört. Sie hat ihn von der Vermieterin gestellt bekommen. Bei ihr steht aber auch nichts im damaligen Mietvertrag.

Meine Vermieterin ( wohnt mit im Haus) hat ja das ok für einen neuen Herd gegeben. Aber sie wird wohl nicht mehr von ihren Angehörigen Ernst genommen.

Ich dachte ich frage im Forum, da ich andere Beiträge gefunden habe und nun nicht weiss, was richtig ist. Aussagen wie "Beides (Herd und Spüle) befand sich bei Mietbeginn in der Wohnung und ist deshalb automatisch mitvermietet."

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Wenn der Herd nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, dann gehört er Dir.

Mach damit was Du willst.

Woher ich das weiß:Recherche
NonNam  23.03.2021, 23:13

Werden Türen, Fenster, Kloschüsseln, Waschbecken aufgeführt? Wohl kaum. Die gehören jetzt alle mir? Das wird ärgerlich für die Nachmieter.

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