Ist es erlaubt Note nachträglich zu verschlechtern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Prinzip hatte ich als Fachbetreuer sogar die Aufgabe die Korrektheit der Notengebung der Kollegen zu kontrollieren und nötigenfalls (z.B. bei übersehenen Fehlern) korrigierend einzugreifen. Wie das im Einzelfall gehandhabt werden soll, kann innerhalb der Fachschaft festgelegt werden, wenn der Fachbetreuer zustimmt. Die Note im Jahreszeugnis wird aber von der Lehrerkonferenz auf (durch die Einzelnoten begründeten) Vorschlag des Lehrers festgelegt und gilt deshalb als Verwaltungsakt. Dieser kann zu Ungunsten des Betroffenen nicht verändert werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Er kann deine Note verschlechtern im Nachhinein. Er sollte es natürlich begründen können.
Und er kann Dir auch jeder Zeit eine weitere schlechte Note geben. Z. B. für eine weitere mündliche Abfrage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Naja, was heißt "im Nachhinein"?

Aber ja, kann er.

Es ist nicht verboten. Aber natürlich muss er dir auf Nachfrage erklären, wie deine Noten zustandekommen.

Ja, die Note kann auch im Nachhinein verbessert oder verschlechtert werden.