Ist eine No Show Gebühr zulässig bei einem Flug?

4 Antworten

Natürlich nicht. Zumindest nicht, wenn es nach Bundes- und EU-Recht geht. Da kann in den AGB noch so viel drinstehen. Abgesehen davon ist es eher andersrum - nämlich, dass Du Geld zurückbekommst, wenn du nicht fliegst. Eben, weil die Airline diese Kosten auch nicht hatte.

Problem ist natürlich, dass Eva keine EU Linie ist. Kommt also drauf an, wo gebucht und von wo der Flug stattfinden sollte.

Schau mal hier: www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/no-show-klausel-ist-nonsens.html#topPosition

Wer einen Vertrag abschließt und die AGB akzeptiert, muss zahlen, tust du das nicht, können sie es einklagen. Oder sie setzen dich auf eine schwarze Liste, und wenn du wieder fliegen willst mit denen oder dem Verbund, dann bitten sie dich zur Kasse. Plus Zinsen.

Ich frage mich nur, was so mancher von Vertragstreue hält. Sind es die Firmen, dass müsseb alle sich an die Regeln halten. Ist man es selbst, dann meint man es gelte alle nicht mehr. Was soll das?

tinalisatina  09.11.2022, 07:22

Alles richtig. Nur stehen AGB nicht über den gesetzlichen Richtlinien.

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Ja, diese ist natürlich zulässig. Hast du mit der Buchung ja auch so akzeptiert.

Na, wenn das in den AGB steht und du diese AGB akzeptiert hast, hast du doch auch diese Gebühr akzeptiert?

Ich verstehe dein Problem nicht...