Ist eine Beziehung zwischen einem Busfahrer und einer minderjährigen erlaubt?
Hallo, es geht um folgendes Thema: Ich (16) liebe meinen Busfahrer (23). Er mag mich auch..aber meint es sei zu gefährlich solange ich nicht 18 Jahre alt bin. Ich habe viele komplizierte Beiträge im Internet gelesen...aber überall ist es anders erklärt. In einem Artikel steht er darf nicht da ich unter Schutzbefohlenen zähle. In einem anderen Artikel darf er solange er in keiner festen Verbindung zu mir steht. Und ich gehe ja schon zur Arbeit. Wie ist das?
7 Antworten
Wenn Ihr Euch wirklich liebt, müsst Ihr warten, bis Du 18 bist.
Klar, falls Ihr nicht wartet, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Probleme bekommt. Wenn man Ladendiebstahl begeht, heißt das ja auch nicht automatisch, dass man erwischt wird. Und wenn man erwischt wird, heißt das auch nicht automatisch, dass der Diebstahl angezeigt wird. Und wenn man angezeigt wird, heißt das auch nicht automatisch, dass die Anzeige nicht vielleicht doch wieder fallengelassen wird.
Aber wenn Ihr Euch wirklich liebt, wollt Ihr Euch eine gemeinsame Zukunft bestimmt nicht damit verbauen, dass vielleicht irgend eine Anzeige oder eine Euch behindernde Verfügung ergeht, ganz abgesehen davon, dass missgünstige Gerüchte auch nicht gerade Freude machen.
Einerseits bist Du bereits 16, andererseits könnte man es auch so auslegen, dass Du seine Schutzbefohlene bist, wenn Du bei ihm im Bus fährst, und auf Minderjährigkeit pochen.
Mein Rat: Im Zweifel auf Nummer Sicher gehen.
Das mit der "Schutzbefohlenen" zieht hier m. E. nicht - damit sind Lehrer, Erzieher, dienstliche Vorgesetzte o. ä. gemeint. Dass Du bei ihm "ab und zu" im Bus mitfährst, reicht dafür nicht
Einer Beziehung steht gesetzlich m. E. nichts im Wege, auch eine sexuelle Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einer Minderjährigen (mindestens 16) ist nicht verboten, solange keinerlei Zwang (und auch keine Bezahlung, im weitesten Sinn) im Spiel ist - die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches, die das verboten haben, wurden 2008 geändert.
... sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren [werden] nach § 174 StGB [nur dann] bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_18_Jahre
Mit Einverständnis Deiner Eltern dürfet Ihr sogar heiraten ...
Ganz gut aufgeschlüsselt ist es m. E. auch hier:
und eine Aufstellung aller relevanten Paragraphen findest Du unter
https://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/jugendschutz_sexualitaet.pdf
Es gibt gute Nachrichten, Du darfst Sex haben. Die schlechte Nachricht ist: Im Grunde nur mit anderen Minderjährigen, bzw. bis zum Alter von 21 Jahre. (Deutsches Recht).
Wenn Du also in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Deinem Freund stehst (Dein Freund sagt z.B. Du darfst nur mit im Bus fahren wenn Du mit ihm Sex hast, oder sonstige Druckmittel) und ansonsten niemand Dich deshalb anzeigt, womöglich Deine Eltern über das Alter von Deinem Freund aufgeklärt wurden und sie ihn tolerieren, dann wird wohl bis zu Deinem 18 nichts weiters geschehen.
Hast Du bedacht , dass diese seine Aussage , ihm dazu verhilft , Dich nicht zu enttäuschen ?
Er scheint ein sehr verantwortungsbewusster Mann zu sein !
Hallo. Eine Beziehung kann euch keiner verbieten, sexuelle Handlungen schon. Solange Du unter 18 bist, muss der Altersunterschied kleiner als 2 Jahre sein. Das heißt, er müsste 18 sein. Wenn er Dich aber wirklich will, dann wartet er - keine Sorge!
Alles Liebe,
Gerti