Ist ein Tacho Pflicht bei rollern?

2 Antworten

Ein nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen zb.Mofas,moped,Roller usw,ist kein Tacho Pflicht,nur Wen einer verbaut wurde bzw,ist,dann muss der auch gehen.

Gibt genug mofas,mopeds die ab Werk keinen verbaut sind.

Aber selbst Wen ohne Tacho fährst,fährst trotzdem mit deinem downhill Lenker illegal Wen den ohne ABE ist.

Hallo kreidler 51

Es sind auch keine Blinker,Nebel Scheinwerfer,rückfahrlicht,bremsleuchte,Pflicht.

Rückwärts fährt kein 2Rad Roller!

Es wird erst Pflicht Wen das angebaut ist,dann hat auch alles zu funktionieren.

Oder Wen es sich um ein zulassungspflichtigen Fahrzeug handelt,Bauart bestimmt über 60kmh.darunter ist es nur versicherungspflichtig.

Gruß

Ja nach § StVZO

§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

Folgende
Teile müssen, unabhängig davon ob sie an zulassungspflichtigen oder
zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, einer amtlich genehmigten
Bauart entsprechen, d.h., sie müssen eine Bauartgenehmigung haben:

Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Begrenzungsleuchten

Nebelscheinwerfer

Rückfahrscheinwerfer

Schlußleuchten

Bremsleuchten

Rückstrahler

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)

Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichennicht beim Mofa.

Kreidler51  19.04.2016, 23:55

 §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

Kraftfahrzeuge
müssen mit einem unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers liegenden
Geschwindigkeitsmeßgerät (Tachometer) ausgerüstet sein. Das Meßgerät
muß den vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen, die Geschwindigkeit
muß in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Der Tachometer darf nie
weniger anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Das Meßgerät
darf mit  einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die Strecke
ebenfalls in Kilometer anzeigt. Die angezeigte Wegstrecke darf von der
tatsächlich zurückgelegten +/- vier Prozent abweichen.

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