Ist ein Kaufvertrag zustanden gekommen warum?
Claudia im Supermarkt legt eine Tafel Schokolade in ihren Einkaufswagen. Ein paar Minuten später überlegt sie es sich anders und legt die Schokolade wieder zurück ins Regal. Eine Verkäuferin besteht darauf, dass sie die Tafel Schokolade behält und den Einkaufspreis bezahlt.
9 Antworten
Nein, kein Kaufvertrag. Dazu mußt du die Ware aufs Band legenund der Verkäufer muß zustimmen, dir die Ware zu verkaufen. Juristisch heißt das "Antrag und Annahme". Du stellst den "Antrag" die Ware zu kaufen, wenn du sie aufs Band legst oder zur Kasse bringst. Der Händler nimmt an, indem er den Artikel übers die Kasse zieht oder Artikel und Preis eintippt. Erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Anahme des Angebotes. Das Ausstellen der Ware im Supermarkt stellt nach herschender meinung kein Angebot dar.
Auch das Platzieren der Ware im Einkaufswagen stellt nach herschender meinung noch kein Angebot dar.
Das Vorzeigen der Ware an der kasse gilt aber als Angebot, das die kassiererin annehmen kann, und somit ein kaufvertrag entsteht.
Alleine duch das legen der Ware in den Einkaufswagen kann somit kein vertrag entstehen, weil es schon an einem rechtlich verbindlichen Angebot fehlt.
Hat Claudia denn die Verpackung geöffnet, die Tafel zerbrochen oder etwas anderes?
Irgendein Grund sollte es haben, warum die Tafel gekauft werden muss.
Normal muß sie die nicht nehmen, wenn sie mit der Tafel nichts weiter gemacht hat. Solange sie mit dem Artikel nicht an oder durch die Kasse ist, gibt es keinen Kaufvertrag.
Ja ist doch klar aufgrund von Sachbeschädigung. Wenn du draußen ein fremdes Auto zerdepperst musst du es auch bezahlen obwohl du dafür keinen Kaufvertrag hast
Das kann man in der Tat im Netz lesen. Ich habe vielleicht auch ein bisschen übertrieben, deine Antwort ist im Grundsatz richtig. Es ist nämlich (wahrscheinlich) kein Kaufvertrag entstanden. Ich wollte nur hinzufügen, dass der Umstand ob die Ware geöffnet oder beschädigt wird ersteinmal keine Rolle spielt wenn es darum geht festzustellen ob ein Vertrag besteht oder nicht.
Es ist klar dass man dem Supermarkt die Ware ersetzen muss, wenn man zum Beispiel die Tafel halb aufisst. In der Praxis wird das wohl so ziemlich auf das gleiche hinauskommen wie die Ware zu kaufen. Vom rein juristischen her ist es aber was anderes :)
natürlich nicht .. sie hat ja nicht bezahlt. bezahlt sie aber dann egal warum, dann ist es zustande gekommen
Es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Sie hat noch nicht mal bezahlt
Ja und? Wenn ich mir ein Auto kaufe und einen Kaufvertrag unterzeichne, der Verkäufer mir sagt ich liefere die Karre in zwei Wochen und bei der Gelegenheit bezahlst du mich, dann besteht ein gültiger Kaufvertrag, obwohl weder bezahlt wurde, noch der Verkäufer seine Leistung erbracht hat.
Meine Güte. Es ist doch was vollkommen anderes da ist eine Unterschrift auf einer gültigen Urkunde gefallen. Sie hatte die Schokolade nur im Wagen
Eben. Trotzdem spielt es keine Rolle ob bezahlt wurde oder nicht. Die Erbringung oder Nichterbringung der Leistung ist der zweite Schritt und absolut unerheblich bei der Frage ob ein Kaufvertrag besteht oder nicht.
Ich habe nur ein Beispiel gegeben wo klar sein sollte dass ein Vertrag besteht obwohl noch nicht bezahlt wurde.
Oder wenn du und der Verkäufer den Handel d.h. Ware und Preis per Handschlag absegnest. Ein schriftlicher Vertag ist nicht nötig.
Klar. Ich wollte nur ein Beispiel geben, das so klar wie möglich ist. Es gibt haufenweise Arten wie man einen Kaufvertrag abschliessen kann. Schriftlich auf Papier mit Unterschrift ist eine davon.
Das ist unerheblich bei der Frage ob ein Kaufvertrag geschlossen wurde oder nicht. Wenn Claudia die Ware im Laden beschädigt, dann muss sie den Schaden ersetzen, erst einmal unabhängig davon ob ein Vertrag besteht oder nicht.