Ist ein Auto mit Chrom Lackierung Straßenzulässig?

ist ein auto mit chrom lackierung straßenzulässig - (Auto, Google Chrome, lackieren)

5 Antworten

Spricht nichts dagegen(StVO,TÜV- Bestimmungen etc....)
Nur bei der Verwendung bestimmter spiegelnder/reflektierender RAL- Farben, die eigens für den Einsatz an Rettungsdienst-,  Polizei-, behördliche Fahrzeuge vorgesehen/reserviert sind, gibt es Einschränkungen bei der Verwendung(nur bestimmte Flächen am Fahrzeug, nicht größer als x- m²...).

Laut TÜV Rheinland gibt es kein explizites Verbot für Chrom- Autolack.

Ich würde aber definitiv noch mal beim zuständigen TÜV in deinem Bundesland anfragen, deine Bedenken wegen Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ansprechen und mir die Unbedenklichkeit vom TÜV zur Verwendung von silbernem, reflektierendem Chromautolack schriftlich geben lassen, bevor du ein ganzes Auto lackierst oder folierst. Die Herren sind nämlich gerne vergesslich, wenn das was sie einst zusagten, sich nachträglich als falsch heraus stellt und zu Schaden mit Regress führt.

Mit TÜV- Behörden hat man schnell Probleme.

Hatte schon einen Rechtsstreit wegen denen(angebliches Missverständnis) und musste dann gegen das Land klagen, weil der TÜV selbst nicht verklagbar ist(gehört zum Land).

Das Ganze ging dann über ein Schiedsgericht und kostete viel Nerven!

Bei uns kommt seit Jahren eine Spedition mit Tankzügen, die sind auch blank poliert (wenn auch kaum Chrom), wird also kaum ein Problem sein. Ansonsten bein Strassenverkehrsamt und/oder TÜV nachfragen.


Mein Lieblingsauto, das ich selber fahre! Wenn du ganz schicher sein willst, stell ihn beim TÜV vor und lass (falls nötig) die Änderung eintragen.

Geistwesen  07.02.2016, 10:57

Für paar hunderte Euros oder gar Tausende ein Auto umbauen und dann beim TÜV fragen, ob es okay ist?
Also ich würde das vorher klären!

Wir reden hier ja nicht von einem Fahrwerk, dass schon tausende Male vorher, bei Fahrzeugtyp XY beim TÜV abgenommen und eingetragen wurde.

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Nein es ist in Deutschland nicht erlaubt, weil die Blendgefahr zu groß ist. Auffällige Lackierungen wie zB farbwechselnder Lack bei Wasserkontakt hingegen sind kein Problem.

Hier wurde das Thema auch schon diskutiert:
http://www.c-klasse-forum.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=1801


migebuff  07.02.2016, 10:44

Nein es ist in Deutschland nicht erlaubt

Du hast versehentlich das Zitat der Rechtsgrundlage vergessen, die eine solche Lackierung ausdrücklich verbietet.

Hier wurde das Thema auch schon diskutiert:

Braucht man nicht zu lesen, mehr als "könnte, würde, hätte" und "es gibt keine eindeutige Regelung" wird auch dort nicht stehen.

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Geistwesen  07.02.2016, 10:52

In dem Zusammenhang und in dem Artikel erwähnt, würde mich mal interessieren, wie der Fall aussieht, wenn der Halter/Besitzer eines Fahrzeugs eine chromfarben, stark reflektierende Autofensterschutzfolie mit E-Prüfzeichen und ABG verwendet.
Ist der Fahrer dann immer noch in der Pflicht oder kann man sich auf die E- Zulassung(per se ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung) berufen?

Wird hier aber vermutlich niemand wissen oder sind TÜV- Leute unter uns?

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migebuff  07.02.2016, 11:09
@Geistwesen

per se ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

...für den angegeben Verwendungszweck. Wird ein komplettes Fahrzeug damit beklebt, ist es genau wie bei einer Lackierung eine Einzelfallentscheidung, zu der es keine bindenden rechtlichen Vorschriften oder Urteile gibt.

Ob jemals ein Richter urteilen wird, dass ein winziger, spiegelnder Smart eine Verkehrsgefährdung ist, während ein fast fünfzehn Meter langer Tankauflieger aus Edelstahl völlig unbedenklich ist - ich bezweifle es fast ein wenig.

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Normalerweiße schon