Ist ein Abschleppen durch das Ordnungsamt erlaubt, wenn man weniger als 1 Stunde falsch parkt?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

ja ... 90%
nein ... 10%
anderes ... 0%

8 Antworten

Das kommt drauf an, ob dein Fahrzeug in der konkreten Situation eine Behinderung bzw. Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
Grundsätzlich steht es dort falsch und darf auf deine Kosten entfernt werden. Rechtfertigen kann man das fast immer irgendwie.
Alleine nur dann wenn dort ein LKW nicht mehr durchpassen würde.

lg

kommt auf den Einzelfall an.

gerne prüfe ich das, wenn man ein Bild der Situation postet.

grüße jemand vom Ordnungsamt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

BVBDortmund 
Fragesteller
 12.05.2024, 12:11

Habe kein Bild mache eins, in Karlsrughe und Münster soll die 1 Stunde anerkannt sein.Kann sich dort ein Amtsgericht irren?

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BVBDortmund 
Fragesteller
 12.05.2024, 13:18
@Volcano19871

parken in einer verkehrberuhigten Zone, ohne Behinderung. Es wurde der Abschlepper gerufen und eine Leerfahrt berechnet. Die Ordnungswridiglkeit wurde vom Fahere bezahlt, den wir nicht kennen, wegender Verzoegerung der ganten Sache.

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ja ...

Verkehrsschilder, z. B. ein Parkverbot, gelten ab Schild - so, wie auch Geschwindigkeitsbeschränkungen ab dem betreffenden Schild gelten - eigentlich weiß das jeder, der eine Fahrerlaubnis hat.

Dennoch kann es bei Verstößen gegen ein Parkverbot einzelfallabhängig sein und lässt sich aus der Ferne, ohne deinen konkreten Fall zu kennen, nicht so ohne Weiteres einschätzen.

Es gibt jedoch ein sicheres Mittel, jeder Art von Stress aus dem Weg zu gehen, indem man sich einfach an die Regeln hält....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

BVBDortmund 
Fragesteller
 12.05.2024, 12:36

Oder klagt indem man die unverhältnismäßige Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht klärt.

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JochenOWL  12.05.2024, 13:04
@BVBDortmund

Natürlich kann man das machen - den Klageweg zu beschreiten steht jedem frei....

Verkehrszeichen aller Art gelten ab dem Moment, wo sie aufgestellt wurden - es sei denn, durch ein Zusatzschild wird auf eine spätere Gültigkeit hingewiesen - Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten ab Schild....

Aber das kann man ja durch entsprechende Urteile klären und sich erklären lassen, ist absolut kein Problem....

Noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße.

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ja ...

Hier geht es nicht um den Zeitraum, sondern ob dein ordnungswidrig abgestellter PKW eine Behinderung oder Gefährdung darstellt.

Wenn du eine Gefahr darstellst, ist die Zeit unerheblich. Wenn du auf einem Behindertenparkplatz stehst ebenso. Es gibt ein einfaches Prinzip: Halte dich an die Verkehrsregeln, dann ist es komplett uninteressant, ab wann Sie abschleppen oder "Knöllchen" verteilen etc.