Ist sporatisches parken mit dem LKW in einer Wohnsiedlung erlaubt?

2 Antworten

Das ist in StVO §12 geregelt.

Da steht drinnen, dass LKW in reinen Wohngebieten in der Zeit von 22.00 bis 06.00 oder an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig parken dürfen.

Ergo ist das Parken mit dem LKW in Wohngebieten am Tag und unter der Woche schonmal grundsätzlich erlaubt.

Selbst in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen ist das Parken mit dem LKW in Wohngebieten erlaubt, wenn es nicht regelmäßig ist.

Regelmäßig ist hier ein Auslegungsbegriff, so wie Du erklärst könnte zwei-dreimal hintereinander schon regelmäßig sein, auch wenn dann länger wieder nicht...

Natürlich sind andere Regelungen auch zu beachten, ob z. B. generelles Parkverbot für LKW ausgeschildert ist, oder dieses Gebiet überhaupt mit dem LKW erreichbar ist (Durchfahrverbot)...

Zudem ist zu beachten dass Anwohner so wenig wie möglich belästigt werden ( Türe zuschlagen, Kühlaggregat, Sichtbehinderung...)

In Deinem Beispiel, mehrmals die Woche zum Mittag machen ist ohne Einschränkung erlaubt, da es weder an Sonn- und Feiertagen, noch in den Nachtstunden ist...

Nachbarn werden dann immer nerven, egal ob Dein Mann erlaubt oder unerlaubt parkt, denn Deutschland ist nunmal das "LKW-Hasser"-Land Nummer eins und in Deutschland will jeder immer Recht haben und dieses Recht auf biegen und brechen durchsetzen... So sind wir Deutschen, leider...