Darf ich dort Parken?

7 Antworten

an dieser „Ausfahrt“ gibt es kein Hinweisschild das es eine Ausfahrt ist,

Das braucht es auch nicht.
Ein Schild "Einfahrt freihalten" oder "Ausfahrt freihalten" ist kein amtliches Verkehrszeichen, hat also keine rechtliche Bedeutung. Wenn so ein Schild irgendwo hängt, dann ist das nur zur Verdeutlichung gedacht. Dennoch darf eine Ausfahrt auch ohne ein solches Schild nicht zugeparkt werden.

Und die Ausfahrt ist hier durch das abweichende Pflaster und das vorhandene Tor eindeutig zu erkennen.

Das ist eindeutig eine Zufahrt. Sogar optisch hervorgehoben durch das Kopfsteinpflaster zwischen Tor und Fahrbahn.

Abgesenkter Bordstein, anderes Pflaster und ein Tor... allein der abgesenkte Bordstein reicht für den § 12 (3) StVO... und der stellt klar: Da hast du nicht zu parken!

Nebenbei auch nicht vor Grundstücksein- und ausfahrten.

Nein, da abgesenkter Bordstein.

devin117 
Fragesteller
 25.03.2024, 18:56

Bordstein ist in der ganzen Parkbucht abgesenkt, auch bei den anderen Autos die vor mir stehen

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devin117 
Fragesteller
 25.03.2024, 18:59
@Sophonisbe

Dann hätten ja die anderen auch ein Zettel bekommen, die stehen vor einem Abgesenkten Bordstein

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peterobm  25.03.2024, 19:13
@devin117

nein, nur du, du hast da im verbotenen Bereich gestanden. da ist auch die Bodenmarkierung anders. das ist eindeutig. zahls und gut

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Nein, du darfst da nicht parken. Da ist ein großes Tor welches auf eine Zufahrt hindeutet, das genügt schon. Ein Schild wäre nett, ist aber nicht nötig. Weitere Hinweise sind der abgesengte Bordstein so wie das Pflaster, es ist eindeutig anders gepflastert -zur optischen Hervorhebung und dieses Muster führt auch zum Tor-

kann sein es täuscht und deswegen wird man eher nicht abgeschleppt: Aber du stehts auch auf dem Bordstein