Habe eine Ordnungswidrigkeit begangen. Erklärung?

4 Antworten

Ich erkläre dir mal wie es zu Kostenbescheiden kommt.

Ein Kollege vom Ordnungsamt sieht das falsch abgestellte Fahrzeug und schreibt ein Knöllchen. Er sieht ja nicht, wer das Fahrzeug abgestellt hat, sondern nur, dass das Fahrzeug falsch steht.

Daraufhin bekommst du als Fahrzeughalter (denn das stellt man über das Kennzeichen fest) ein Verwarngeld/Anhörungsbogen. Mit dem Verwarngeld bietet man dir an, das Verfahren abzukürzen, damit kein aufwendiges Bußgeldverfahren eingeleitet werden muss. Du bezahlt und erledigt.

Füllst du den Anhörungsbogen aus, streitest das Ganze aber ab, bekommst DU ein Bußgeld. Trägst du den tatsachlichen Fahrer ein, bekommt dieser Post.

Wenn du aber gar nicht auf die Anhörung reagierts, kann das Verfahren zum einen nicht durch die Zahlung des Verwarngeldes abgekürzt werden, man kann aber auch nicht den Fahrer ermitteln der das Fahrzeug abgestellt hat. An diesem Punkt wird das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens hat dann der Fahrzeughalter zu tragen, da er ja hätte angeben können wer gefahren ist.

Jetzt zu deinem Fall.

Anscheinend hast du das Schreiben mit dem Verwarngeld/Anhörungsbogen nicht bekommen. Da die Post auch nicht zurückgekommen ist, geht die Behörde von der Zustellung nach 3 Tagen aus. Alles danach folgt den oben genannten Abläufen.

Du musst der Behörde jetzt klar machen, dass du das erste Schreiben nicht bekommen hast. Ob die dir das abkaufen ist fraglich. Bestehst du drauf, landet das Ganze vor Gericht. Erfahrungsgemäß werden diese Kostenbescheide dann jedenfalls von unserem Amtsgericht als rechtmäßig eingestuft, und du musst die zahlen.

Ein Tipp zum Schluss:

Wenn du mal ein dickes Knöllchen bekommst (Parken auf dem Gehweg kostet z.B. jetzt 55 EUR), dann reagier nicht auf das Schreiben mit dem Verwarngeld/Anhörung.

Der wie oben darauf resultierende Kostenbescheid beläuft sich IMMER auf 23,50 EUR. Also weniger als die Hälfte beim Gehwegparken.

ABER!!!: Machst du das zu oft kann dir mal ein Fahrtenbuch aufgedrückt werden. Trick 17 also nur im Notfall benutzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das verfristet ist, ist das verfristet. Teile denen Das so per einschreiben mit. fertig.


Fragewitz 
Fragesteller
 18.06.2020, 17:58

Das steht ja ich drin. Und die meinen die hatten den Fahrer nicht ermitteln können. Und deswegen ein Verfahren eröffnen müssen was aber aus Kostengründen wieder eingestellt würde. Das is doch Schwachsinn. Die wissen das die zu spät dran sind und versuchen so an das Bußgeld zu kommen. Sind zufällig genau 20 Euro wie es auch das Bußgeld gewesen wäre.

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Awulaa  18.06.2020, 18:00
@Fragewitz

Hat garkeine Grundlage dann der Bescheid.. einfach so mitteilen, aber ignorieren ist immer fatal.

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Du hast den Verstoß nicht zugegeben, jetzt kannst Du die Kosten des Verfahrens bezahlen. Ist doch alles gut erklärt.


Fragewitz 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:39

Nicht zugegeben? Wie denn? Hab doch jetzt nach über 3 Monaten erst dieses Schreiben bekommen. Versteh nicht warum man meint nicht den ermitteln zu können, wer den Verstoß begangen hat.

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Wladimyr09  18.06.2020, 18:46
@Fragewitz

So habe ich das aus dem Schreiben entnommen. Du mußt doch mit dem Vorwurf konfrontiert worden sein. So wie Du das schilderst, haben die kein Recht Geld zu verlangen.

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Fragewitz 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:57
@Wladimyr09

Nein... Das ist das einzige Schreiben.

An welcher Stelle meinst du erkennen zu können, dass ich einem Verstoß nicht zugegeben hätte?

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Wladimyr09  18.06.2020, 20:01
@Fragewitz

Im Text heißt es, die Feststellung des Führers des KFZ konnte nicht ermittelt werden. Dein Kennzeichen hatten die ja also war bekannt, wem das Fahrzeug gehört. Also habe ich angenommen, daß Du angegeben hast, das Fahrzeug nicht gefahren zu haben.

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Fragewitz 
Fragesteller
 18.06.2020, 20:06
@Wladimyr09

Danke für die Erläuterung. Nein dem ist nicht so.

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Is scheiße aber wegen der Summe würde ich persönlich jetzt keinen Stress machen.
Teil denen das so mit und wenn die immernoch auf Zahlung bestehen dann mach das einfach.. lohnt sich nicht.


Fragewitz 
Fragesteller
 18.06.2020, 18:00

Es lohnt sich immer und es geht um das Prinzip. Einknicken ohne etwas zu versuchen war gestern.

Und die meinen die hatten den Fahrer nicht ermitteln können. Und deswegen ein Verfahren eröffnen müssen was aber aus Kostengründen wieder eingestellt würde. Das is doch Schwachsinn. Die wissen das die zu spät dran sind und versuchen so an das Bußgeld zu kommen. Sind zufällig genau 20 Euro wie es auch das Bußgeld gewesen wäre.

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