Ist die Sicherungsverwahrung noch mit der Menschenwürde vereinbar?

annie80  01.10.2022, 05:49

Bist du sicher, dass das auch Einbrecher betrifft, oder hatte die Person noch mehr auf dem Kerbholz?

zteola 
Fragesteller
 01.10.2022, 05:51

Das waren Beispiele, das betrifft sogar Betrüger und Heiratsschwindler, das finde ich einfach nur extrem. Das wurde in einschlägigen Dokus gezeigt.

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leute umzubringen ist auch nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

Weder Drogendealer, geschweige denn simple Einbrecher bekommen Sicherheitsverwahrung, erzähl keinen Müll. 😉

Und die, die Sicherheitsverwahrung bekommen, haben sie sich aufrichtig erarbeitet. Du darfst sie aber gerne bei dir Zuhause willkommen heißen...

zteola 
Fragesteller
 01.10.2022, 05:43

Doch

In der Doku war ein Drogenkurier, mehrere kg crystal meth geschmuggelt

zu 6 - 8 Jahren verurteilt und dann sitzt er jetzt seit 20 Jahren in Sicherungsverwahrung

Sogar Betrüger und Heiratsschwindler saßen in Sicherungsverwahrung

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Hacker48  01.10.2022, 05:45
@zteola

Tja, dann kam man wohl zu dem Schluss, dass er nicht resozialisierbar ist und auch langfristig eine Gefahr für die Zivilgesellschaft darstellt. 😉

Sogar Betrüger und Heiratsschwindler saßen in Sicherungsverwahrung

Quelle?

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zteola 
Fragesteller
 01.10.2022, 05:47
@Hacker48

ein Drogenhändler ist keine Gefahr , es muss das Zeug niemand kaufen und nehmen.

Der Staat soll sämtliche Drogen offiziell in Geschäften verkaufen und kein Konsument muss zum Schwarzmarkt.

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Hacker48  01.10.2022, 06:13
@zteola

Also war's kein Einbrecher, sondern ein Räuber.

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Ja, das ist mit der Menschenwürde vereinbar. Wir reden hier über einen klassischen Grundrechtskonflikt, denn die Menschen, die durch einen solchen Täter potenziell gefährdet werden, haben ebenfalls ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit etc. - und wenn von einem Menschen eine derartige Gefahr ausgeht, ist das Mittel der Sicherungsverwahrung geeignet und verhältnismäßig. Es sei daran erinnert, dass die Sicherungsverwahrung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes deutlich anders zu gestalten ist als die Haft, d.h. dort gibt es weit mehr Freiheiten, nur eben keinen Freigang.

Sie ist vereinbar, denn die Sicherungsverwahrung ist nicht Strafe, sondern Schutz der Gesellschaft vor den Individuuen. Dabei wiegt das gesellschaftliche Interesse, vor ihnen geschützt zu werden, höher als das Individualanrecht draussen frei herumlaufen zu können. In der Sicherungsverwahrung kriegen sie Psychotherapie und Nacherziehung, die ihnen hilft, ihre Persönlichkeit zu ändern. Das ist keine medizinische Therapie, sondern eine (Nach)Erziehung, die sie offensichtlich nicht oder nur unzureichend genossen hatten. Nun erzieht eben der Staat. Wenn sie dafür empfänglich sind und glaubhaft machen können, dass sie sich verändert haben, besteht Chance auf Freilassung. Wenn nicht, tja, dann eben nicht. Letztlich ist das Ihre Entscheidung.

die Täter können froh sein, dass es hierzulande keine Todesstrafe mehr gibt, für viele wäre das die gerechte Strafe!