Ist die Aussage falsch oder richtig?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Falsch 100%
Richtig 0%

1 Antwort

Falsch

Nach meine Erfahrung gehört es nicht zu den Aufgaben die Anmeldung durchzuführen, sondern den Kunden allenfalls darauf hinzuweisen. Wenn es aber als Dienstleistung vereinbart ist auch die Anmeldung durchzuführen, dann natürlich schon.