Ist der Polizei ein Teil der Justiz?

1 Antwort

Die Polizei ist kein Teil der Justiz. Sie untersteht nämlich dem jeweiligen Innenministerium und nicht dem Justizministerium.

Mit Justiz wird häufig die judikative Aufgabe verstanden, also die rechtsprechende Gewalt durch Richter. Allerdings nimmt die Justiz auch exekutive Aufgaben, wie durch Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und den Justizvollzugsanstalten, wahr.

Polizeivollzugsbeamte sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, d.h. diese haben den Anordnungen der StA Folge zu leisten (vgl. § 152 Abs. 1 GVG).

PVB sind bei weitem aber nicht die einzigen Ermittlungspersonen der StA. So können auch Zollbeamte und sogar Förster Ermittlungspersonen der StA sein. Auch Steuerfahnder (Finanzämter) sind Ermittlungspersonen der StA.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft