Ist das legal?
Also ich fange an zu studieren und bekomm halt ne Wohnung, eine Freundin von mir nicht und sie müsste halt ein Semester lang pendeln. Könnte ich sie bei mir über die Wochentage während des Semesters bei mir wohnen lassen oder sprengt das den Rahmen?
2 Antworten
Hallo Pikagirl257
Der Besuch darf solange bleiben, wie das der Mieter will. Das heißt auch über Nacht, mehrere Tage oder sogar Wochen. Die Grenze ist erst dann erreicht, wenn der andauernde Besucher zum Untermieter im Sinne des § 553 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird und bei dem Mieter dauerhaft einzieht.
Untermieter wird sie wenn sie geld zahlt oder einen privaten Raum bekommt - ansonsten ist es Besuch
Lg
Dann den den Paragrafen der rechtlich festlegt wie Besuch definiert wird
Und ab wie lange wo die Person dann nicht da ist und wieder kommt fangen die 6 Wochen wieder an? Ne Woche ?
Tia das ist das nächste - du hast doch alle Paragrafen dann Bring mal ^^
Das ist es halt was ich mich gefragt hab. Die Person würde wahrscheinlich tatsächlich eher paar mal die Woche übernachten aber eben bis auf in der Klausurenphase halt nie Wochen am Stück.
Nicht ohne Erlaubnis des Vermieters. Das ist kein Besuch mehr und Betriebskosten etc. werden pro Person abgerechnet
Wie denn wenn der Vermieter nicht weiß dass zwei Personen da sind? Müllabfuhr etc. ist pro Kopf, nicht pro Wohnung
So oder so : Wirds verheimlicht kann die Kündigung drohen. Wäre ziemlich dumm das zu riskieren
Du hast wohl keine eigene Wohnung sonst wusstest du das 🤦🏻♀️ jede noch so klein angebrochene kWh Verbrauch wird gezahlt und angerechnet und am Ende des Jahres wird jeder Liter Wasser der in dieser Wohnung floss auf der Rechnung stehen...
Du weißt augenscheinlich nicht was Betriebskosten sind bzw. was die alles beinhalten
Wer spricht hier vom Wasser? Mein Beispiel fandest du nicht schön genug um zu verstehen, was hier pro Kopf abgerechnet wird?
Nicht nur die Nebenkosten wie Wasser und Heizkosten...
Guck dir einfach Mal deine Rechnung an und alle Punkte inkl dem Kehrdienst auf der Straße...
Bevor ein Vermieter kündigen kann Kuss er erstmal beweisen das dort auch wirklich jemand eingezogen ist und nicht nur ein Besuch... Und das wird sich sehr schwer gestalten
Da hast du schon recht das ist durchaus schwer nachzuweisen
"Untermieter wird sie wenn sie geld zahlt oder einen privaten Raum bekommt - ansonsten ist es Besuch"
Falsch :)
Besuch = 6 Wochen am Stück.
Dauerhaftes da sein "ohne Zimmer" ist auch nach 6 Wochen kein Besuch mehr. Das redet die Wochenenden, wo sie nicht da ist, auch nicht mehr schön.
Gleich zweifach falsche Aussage. Bei mir unten und auch hier.