Ist dieser Verweis fair?

hardliner2019  16.12.2020, 04:43
  1. Stammt der Verweis von deiner Klassenlehrerin?
  2. Wie ist allgemein dein Verhältnis zu Lehrern?
  3. Wurdest du vorher schon mal mündlich verwarnt?
  4. Welche Klasse bist du?
  5. Welches Bundesland?
Hallo697 
Fragesteller
 16.12.2020, 15:23
  1. nein
  2. mittel bin eher die ruhige
  3. nein garnicht bin das erstens zu spät gekommen
  4. 7.
  5. bayern

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Verweis ist NICHT fair, sondern übertrieben!

Aus folgenden Gründen:

  1. Du bist das erste Mal zu spät zum Unterricht erschienen. (Dies schreibst du unter der Antwort von @Cagatay1705.)
  2. Du bist also keine "Wiederholungstäterin".
  3. Du bist vom Supermarkt zur Schule sogar gerannt, um nicht zu spät zum Unterricht zu kommen. (Dies schreibst du unter der Antwort von @swingpaar.)
  4. Obwohl du gerannt bist, hast du dich verspätet - allerdings nur um sieben Minuten. (So steht es im Schreiben deiner Lehrerin.) Du hast also nur einen winzigen Teil der Unterrichtsstunde versäumt. Das ist zwar grundsätzlich nicht ok. Aber du hast ja nicht mit Absicht gebummelt, sondern dich nur zeitlich verkalkuliert. Du hast nämlich nicht mit einer so großen Schlange an der Kasse im Supermarkt gerechnet. (Dies schreibst du unter der Antwort von @Chris1004.) Deshalb fällt dir in rechtlicher Hinsicht kein Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit zur Last. Was im Klartext bedeutet: Du hast zwar "selbst Schuld". Aber diese "Schuld" ist vergleichsweise gering.
  5. Weil deine Schuld gering ist und du keine "Wiederholungstäterin" bist, hätte es vollkommen ausgereicht, wenn deine Lehrerin dich mündlich ermahnt hätte. Hat sie aber nicht. Stattdessen hat deine Lehrerin schwerstes Geschütz aufgefahren: einen schriftlichen Verweis. Das wirkt auf mich ungefähr so, als würde ein Richter eine Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten verhängen, der normalerweise nur eine geringfügige Geldstrafe bekommen hätte. Man nennt so etwas: Mit Kanonen auf Spatzen schießen ;-)
  6. Hinzu kommt: Du bist in der siebten Klasse. (Das schreibst du in deiner Antwort auf meine Nachfrage zu deiner Frage.) Also bist du vermutlich 13 oder 14 Jahre. Das ist ein Alter, wo jeder (!) Mensch sich leicht mal "vergaloppiert" - sei es in der zeitlichen Planung (Stichwort: Supermarkt-Einkauf vor Unterrichtsbeginn); oder sei es durch eine Verhaltensweise, die auf Erwachsene vielleicht störrisch wirkt, aber überhaupt nicht böse gemeint ist und schon gar nicht von Uneinsichtigkeit zeugt, also einfach nur der Pubertät geschuldet ist. Von daher halte ich es für höchst fragwürdig, wenn deine Lehrerin deinen Eltern schreibt: "Dass dies unangemessen ist, scheint ihrer Tochter weder bewusst noch wichtig zu sein!" Hä? Geht es vielleicht etwas genauer? Was heißt hier "scheint"? Weiß deine Lehrerin, dass es dir "weder bewusst noch wichtig" ist? Oder hat es für deine Lehrerin nur (worauf der Wortlaut hindeutet) den "Anschein"? Geht es also nur um eine Vermutung deiner Lehrerin, nicht aber um Fakten? Woraus genau leitet die Lehrerin diese Vermutung ab? Sie selbst dazu schreibt nur: "Die Schülerin wurde zu der Absicht, diese Maßnahme gegen sie zu verhängen, gehört." Und? Geht es auch hier etwas genauer? Entscheidend ist nämlich nicht, DASS du "gehört" wurdest, sondern WAS GENAU du bei dieser "Anhörung" gesagt hast. Dazu schweigt sich deine Lehrerin komplett aus. Warum? Möglicherweise weil ihr die Argumente fehlen. Hier sollten dein Vater, deine Mutter oder beide Eltern mal direkt nachhaken - am besten in einem gemeinsamen Gespräch, bei dem nicht nur deine Lehrerin, sondern auch dein Schulleiter anwesend ist. Wäre ich dein Vater: Ich würde SOFORT beim Schulleiter anrufen, den Sachverhalt schildern und um ein gemeinsames Gespräch bitten, bei dem auch du selbst anwesend bist. Dann können nämlich sehr schön auch die Dinge geklärt werden, die NICHT im Schreiben deiner Lehrerin stehen.
  7. Hierzu gehört vor allem auch, dass deine Lehrerin mit zweierlei Maß misst: Sie selbst erscheint fünfzehn Minuten zu spät zum Unterricht, weil sie sich schnell noch mal eben "einen Kaffee holen" wollte, bestraft aber dich, weil du dich wegen "Essen holen" sieben Minuten verspätest. Hä? Das geht gar nicht! Lehrer und Lehrerinnen - auch deine Lehrerin - haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der in Artikel 1 des Bayrischen Schulgesetzes verankert ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 Zu diesem Erziehungs- und Bildungsauftrag gehört unter anderem auch die Vorbildfunktion von Lehrern und Lehrerinnen. Diese Vorbildfunktion verbietet, das Fehlverhalten einer Schülerin zu bestrafen, das nicht nur ihr, sondern auch der Lehrerin zur Last fällt. Die Pflicht zur Unterrichtspräsenz gilt für Schüler und Lehrer gleichermaßen. Deshalb sind Lehrer gehalten, selbst vorzuleben, was sie zu Recht auch von ihren Schülern erwarten. Genau das hat deine Lehrerin aber nicht getan. Sie wirft dir etwas vor, was sie selbst falsch gemacht hat: zu spät zum Unterricht zu kommen. Einziger Unterschied: Die Verspätung deiner Lehrerin war mehr als doppelt so groß im Vergleich zu deiner Verspätung. Von daher gebe ich dir Recht, wenn du unter der Antwort von @anniegirl80 schreibst: "Ein schlechtes Vorbild!"
  8. Möglicherweise (und hoffentlich) wird dies auch dein Schulleiter beim gemeinsamen Gespräch mit deinen Eltern, deiner Lehrerin und dir genau so sehen. Dazu muss dieses Gespräch aber tatsächlich stattfinden. Kannst du deine Eltern bitten, dieses gemeinsame Gespräch auf den Weg zu bringen, indem sie beim Schulleiter um einen entsprechenden Termin bitten? So habe ich es gemacht, als ich selbst noch Schüler war. Ich war damals etwas älter als du, nämlich 15. Aber es ging um einen sehr ähnlichen Fall. Damals war ich derjenige, der von einem allgemein äußerst unbeliebten Lehrer einen schriftlichen Verweis bekommen hatte - zu Unrecht. Aber dass dieser Verweis zu Unrecht erteilt wurde, stellte sich erst heraus, als mein Vater den Schulleiter anrief und um dieses gemeinsame Gespräch bat. Als es dann stattfand, waren der Schulleiter, der Lehrer, mein Vater und ich anwesend. Das Gespräch dauerte eine Dreiviertelstunde - und endete damit, dass der schriftliche Verweis "zurückgenommen" wurde und der Lehrer einen Rüffel vom Rektor bekam.

So weit, so gut.

Ich weiß nicht, ob ich dir helfen konnte. Aber ich hoffe es. Ich habe mir allerhand Zeit genommen, diese lange Antwort für dich zu schreiben. Aber ich habe es guten Gewissens und mit großer Selbstverständlichkeit getan. Denn ich kann mich in deine jetzige Situation gut einfühlen. Sie kommt mir nur allzu bekannt vor, weil ich - wie berichtet - mit 15 Jahren in einer sehr ähnlichen Situation war und sie bis heute nicht vergessen habe.

Falls du noch Fragen oder irgend etwas nicht verstanden hast: Schreib's einfach in die Kommentarspalte. Ich werde bestimmt antworten. Kann aber ein bis zwei Tage dauern.

Falls ich nichts mehr von dir höre: Alles Gute für dich. Ich drücke dir die Daumen, dass ein gemeinsames Gespräch mit dem Schulleiter zustande kommt und für dich so gut endet wie damals bei mir.

Gruß - hardliner2019

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hallo697 
Fragesteller
 16.12.2020, 19:35

Danke, danke danke einfach danke

2
hardliner2019  16.12.2020, 19:38
@Hallo697

Sehr, sehr, sehr gern geschehen, liebe Hallo697.

Weil ich damals erlebt habe, was du gerade erlebst, weiß ich ganz genau, wie dir momentan zumute ist. Aber das steht ja auch in meiner Antwort ;-)

4
Hallo697 
Fragesteller
 16.12.2020, 23:50

es ist bei mir gerade Lockdown und kann mich deswegen mit meinen Lehrern nicht treffen und es besprechen und meine Eltern wollen nicht auf mich hören . Deswegen will ich die Lehrerin die mir einen Verweis erteilt hat eine Nachricht senden aber ich denke ich soll es lieber der Schulleitung schicken . Wen soll ich anschreiben?

1
hardliner2019  17.12.2020, 04:35
@Hallo697

Ich halte es für richtig, nicht die Lehrerin, sondern die Schulleitung anzuschreiben.

Denn im Kern geht es ja darum, dass überprüft wird, ob der Verweis berechtigt war oder nicht. Diese Überprüfung sollte fair, neutral und objektiv sein. Deshalb sollte nicht die Lehrerin selbst diese Überprüfung vornehmen, sondern ihr Dienstvorgesetzter - und das ist die Schulleitung.

Du kannst also dem Schulleiter (oder der Schulleiterin) schreiben, wie sich die ganze Angelegenheit aus deiner Sicht darstellt. Man nennt so etwas "Gegenvorstellung". Ich weiß, das ist ein merkwürdiger Begriff. Aber es ist die offizielle Bezeichnung für solch ein Schreiben, wie du es planst.

Die Gegenvorstellung richtet man an die Schule selbst, also den Schulleiter. Hier hast Du die Möglichkeit einen Vorfall aus Deiner Sicht darzustellen. Wurde Dir zum Beispiel das Handy weggenommen, weil du damit im Flur während der Stunde telefoniert hast, so kannst Du deutlich machen dass Du das nur gemacht hast, um deine Mutter anzurufen, weil du dich krank fühlst. Dann überdenkt die Schule ihre Entscheidung noch einmal.

https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-schueler/besteht-beschwerderecht-der-schueler-dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-lehrer-moeglich.html

Tipp:

  • Lies bitte den kompletten Text im Link. Da steht allerhand drin, das dir weiterhelfen kann.
  • Besonders wichtig in diesem Text: Du selbst kannst und darfst dich wegen des Verweises beschweren, obwohl du noch nicht volljährig bist und das Schreiben eigentlich an deine Eltern gerichtet ist.

Was den Inhalt des Schreibens betrifft, das du in Form einer "Gegenvorstellung" aufsetzen willst: Achte genau darauf, was du schreibst. Das Fehlverhalten der Lehrerin (15 Minuten zu spät zum Unterricht gekommen, weil sie sich schnell noch einen Kaffee holen wollte) solltest du wirklich nur dann erwähnen, wenn hundertprozentig (!!!) erwiesen ist, dass diese Information wirklich stimmt. Dazu reicht die eher beiläufige Information einer Mitschülerin nicht aus. Anders ist es, wenn eine komplette Schulklasse die Information bestätigen kann - und zwar auch, was die Dauer der Verspätung deiner Lehrerin betrifft. Waren es wirklich 15 Minuten? Oder nur fünf? Oder vielleicht sogar nur zwei? Hat jemand auf die Uhr geschaut und ist sich deshalb absolut sicher, dass es eine 15-minütige Verspätung war? - Wenn du nämlich im Schreiben an die Schulleitung behauptest, die Lehrerin habe sich selbst um 15 Minuten verspätet, und kannst es nicht beweisen - dann ist das äußerst schlecht für dich. Besonders dann, wenn die Lehrerin widerspricht und deine Behauptung für eine Verleumdung hält. Was dann? Deshalb: Nur das schreiben, was hundertprozentig beweisbar ist. Sonst: Weglassen!

Und was meiner Meinung nach wirklich am allerwichtigsten ist:

  • Bevor du das Schreiben aufsetzt, empfehle ich dir, nochmals mit deinen Eltern zu sprechen.
  • Welche Gründe haben sie, nicht selbst an die Schule zu schreiben?
  • Was halten deine davon, dass du selbst es tust?
  • Sprecht darüber bitte offen und ehrlich miteinander! Das ist immer der beste Weg.
3
hardliner2019  17.12.2020, 04:48
@hardliner2019 * Edit:

In der vorletzten Zeile meines Kommentars fehlt ein Wort. Richtig muss es natürlich heißen:

  • Was halten deine Eltern davon, dass du selbst es tust?
3

Wenn du mehrmals zu spät kamst ist das eigentlich in Ordnung aber wenn das selten der Fall sein sollte dann sprich bitte mal mit deiner Schulleitung

Hallo697 
Fragesteller
 15.12.2020, 23:16

Es ist 1mal passiert 1mal.

1

Hii ich finde es überhaupt nicht fair deine Eltern sollten mit dem Lehrer reden und den Verweis auf keinen Fall unterschreiben!! Wenn es zum ersten mal passiert ist bekommt man eine Ermahnung beim zweiten Mal eine Mitteilung und beim Dritten mal (hintereinander) bekommt man auf meiner Schule ein Verweiß.(wenn deine Eltern in der Schule angerufen haben und dich entschuldigt haben das du zu Spät kommst dürfen sie die auch nix schreiben weil das gilt als Entschuldigt )

Wenn es stimmt dass du nicht einsichtig warst, dann würde ich sagen dass ein Verweis nicht ganz falsch ist.

Vielleicht gibt es ja eine Geschichte dazu, warum der Einkauf so wichtig war für dich.

Hallo697 
Fragesteller
 15.12.2020, 23:15

SIE HAT MAL GENAU DAS GLEICHE GEMACHT BLOŚ IST 15 min zu spät gekommen mit der Begründung ich habe mir noch einen Kaffee geholt

2
annie80  15.12.2020, 23:16
@Hallo697

Ja, ich weiß dass das Leben ungerecht ist.

Nur weil sie sich falsch verhalten hat, ist das kein Grund es genauso zu machen. Und ja, ich verstehe dass das sch... ist.

Ich habe in deiner anderen Frage gelesen dass du Essen gekauft hast. Hattet ihr nichts zuhause?

1
Hallo697 
Fragesteller
 15.12.2020, 23:39
@annie80

Meine Eltern haben gesagt ich soll mir was kaufen

2
annie80  16.12.2020, 06:02
@Hallo697

Na dann.

Es stellt sich auch die Frage, wie schlimm ist ein Verweis wirklich? Welche Konsequenzen hat er für dein weiteres Leben.

Klar soll man sowas ernst nehmen. Es soll der Verhaltensänderung dienen damit man was auch immer nicht nochmal macht, es ist ein Schuss vor den Bug. Aber ein Verweis wird dir sicher nicht dein Leben versauen.

Blöd finde ich dass du deine Freundin mit hineingezogen.

Was sagen deine Eltern dazu? Hast du dich für das Zuspätkommen bei der Lehrerin entschuldigt?

1
  • Na ja, in der Schule gibts halte keine Gleitzeit, wenn jeder kommt wie es ihm passt kanst es vergessen
Hallo697 
Fragesteller
 15.12.2020, 23:15

ICH BIN GERANNT

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