Ist bei meinem Aufhebungsvertrag die Resturlaubausbezahlung (§ Urlaub) durch die Erledigungsklausel (unten aufgeführt) ungültig?

2 Antworten

Ohne die Verträge genau zu kennen ist dies natürlich immer schwer zu beurteilen.

Grundsätzlich schließt eine Erkrankung aus, dass Urlaub genommen wird. Allerdings heißt es in dem entsprechenden Passus, dass 16 Tage genommen wurden. Auf den 1. Blick scheint es so, dass diese 16 Tage also genommen wurden, bevor der Vertrag unterzeichnet wurde. Bleibt das erst einmal die Frage, ob diese Aussage denn wirklich stimmt?

Insgesamt kann eine Erledigungsklausel sehr viel ausschließen. In der Regel kann eine Erledigungsklausel auch den vertraglichen Mehrurlaub erfassen. Allerdings erfasst die erledigungsklausel naturgemäß nur regelungsgegenstände, die von der vereinbarung nicht erfasst wurden. Der Urlaub wurde hier jedenfalls angesprochen.

Letztendlich dürfte die Antwort davon abhängen, in welcher Relation die 16 Tage genommen "wurden" zum Zeitpunkt Erkrankung steht

Die 16 Tage stimmen und ich habe diese vor Erkrankung genommen.

Ich habe meinem Chef schon einmal in einem Schreiben per Post gebeten die Fehler in dem Vertrag auszubessern: 1. Meine Straße, 2. dass der Vertrag nicht auf Veranlassung von ihm endet, 3. Meinen Urlaubsanspruch auf weitere 4 Tage auszubezahlen.

1. hat er gar nicht erst ausgebessert. Bei 2. und 3. hat er wieder Fehler reingehauen. Beabsichtigt oder unabsichtlich wie auch immer...

Vor sechs Tagen habe ich ihm eine E-mail geschrieben, er solle doch die markierten Stellen im Vertrag überarbeiten. Es kam noch nichts zurück...

Ich überlege ob ich diese e-mail von mir noch per Post schicke, weil ich micht weiß ob diese Korrekturen notwendig sind.

Zudem hat mir eine Freundin (kürzlich Rechtsanwaltfachangestellte) gesagt, dass es bei der Erledigungsklausel heißen müsste:

"alle weiteren Ansprüche" und nicht "alle Ansprüche"

Mein Ausbildungsvertrag ist ein normaler von der Handwerkskammer. Hier die Aufhebungsverträge:

Erster Vertrag (nur Seite 1) - (Recht, Ausbildung und Studium, Ausbildung) Zweiter Vertrag (nur Seite 1) - (Recht, Ausbildung und Studium, Ausbildung) Vertrag Seite 2 - (Recht, Ausbildung und Studium, Ausbildung)