Geschenkten Urlaub streichen?
Vertraglich habe ich den Mindest Urlaub. In den letzten 3 Jahren gab es von meinem Arbeitgeber immer 5 Tage geschenkt. Ein Kollege von mir hat jetzt gekündigt und hätte noch 3 Tage allgemein übrig. Die Personalabteilung sagt nun aber die können nicht geltend gemacht werden da die ja freiwillig von der Firma gegeben wurden. Können die die Tage einfach so wieder wegnehmen, oder wie verhält sich das in dieser Situation ???
3 Antworten
Die Personalabteilung sagt nun aber die können nicht geltend gemacht werden da die ja freiwillig von der Firma gegeben wurden.
Die Personalabteilung hat zunächst einmal Unrecht, denn alleine die Tatsache der "Freiwilligkeit" besagt überhaupt noch nichts über den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers!
Können** die die Tage einfach so wieder wegnehmen,
Nein- unter der folgenden Voraussetzung:
Wenn der Arbeitgeber freiwillig in mindestens 3 aufeinander folgenden Jahren allgemein und regelmäßig 5 Tage Urlaub zusätzlich gewährt hat, ohne dabei den Hinweis zu geben, dass durch die freiwillige Gewährung dieses zusätzlichen Urlaubs kein Rechtsanspruch für die Zukunft entstehen soll, dann ist dadurch eine "betriebliche Übung" entstanden, die den Arbeitgeber auch zukünftig zu dieser Leistung verpflichtet.
Die "freiwillige" Leistung des Arbeitgebers hat damit einen arbeitsvertraglichen Anspruch des Arbeitnehmers begründet.
So weit die rechtliche Seite - die andere praktische Frage, die ich Dir nicht beantworten kann, ist die, ob Dein Kollege (oder Du) in eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber treten kann/will (oder Du das kannst/willst); denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.
Der Kollege, der gekündigt hat, kann sich das sicher eher "leisten" als Du, der noch mit dem Arbeitgeber "leben" muss; und in einem größeren Unternehmen ist das sicher leichter durchzusetzen als in einem kleineren "persönlichen" Betrieb.
** "können" schon, aber "dürfen" nicht ;-)
Wenn es am Anfang oder in der Mitte vom Jahr wäre könnte ich es ja noch verstehen. Da es aber um die letzten zwei Monate geht finde ich das dann schon etwas mies.
Verstehe ich das richtig, dass der Arbeitgeber sich darauf beruft, es wäre keine betriebliche Übung entstanden, weil noch keine 3 Jahre vergangen wären?
Auf das "tag- oder monatsgenaue" Einhalten von 3 Jahren kommt es nicht an, sondern darauf, dass der Arbeitgeber in 3 Jahren in Folge - also dreimal hintereinander - diese zusätzliche Leistung wie beschrieben gewährt hat.
Bei 3 mal nacheinander könnte man schon von einer betrieblichen Übung sprechen.
Ob man deshalb streiten möchte, ist jedem selbst überlassen. Soll sich lieber auf ein gutes Arbeitszeugnis einigen
Bei 3 mal nacheinander könnte man schon von einer betrieblichen Übung sprechen.
Richtig - wenn die freiwillige Leistung gleichbleibend gewährt wurde ohne den Hinweis, dass daraus kein Rechtsanspruch für die Zukunft entstehen solle.
Kommt drauf an was diesbezüglich im Arbeitsvertrag festgehaltn wird.
Na da dank ich Dir doch für das Erklären der Sachlage. Hab ihm das so weitergegeben und haben dann festgestellt das Sie es leider machen dürfen.
Ungerecht finde ich das allerdings schon irgendwie. Wenn es am Anfang oder in der Mitte vom Jahr wäre könnte ich es ja noch verstehen. Da es aber um die letzten zwei Monate geht finde ich das dann schon etwas mies.
Das hat was von Kind nen Lutscher geben, und wenn es den ausgepackt hat wieder wegnehmen .