Ist Auftragsmord Mittäterschaft oder Anstiftung?

2 Antworten

Hallo!

Ich würde sagen, dass Herr X der Anstifter ist, schließlich hätte Herr Y Herrn Z nicht ungebraucht, wenn er dafür nicht Geld von Herrn X gekriegt hätte. Wenn Herr X kein Geld geboten hätte, dann wäre das nicht passiert. Ich bin aber auch nur ein Laie, nur ich finde, das könnte richtig sein:)

Viel Erfolg bei der Prüfung!


Naiiiiiiiii 
Fragesteller
 10.05.2024, 16:54

Hallo :-) hab grade gemerkt dass Herr X gar nicht Anstifter UND Mittäter sein kann, da es keinen Sinn macht, das ist mir auch nur dank deinem Kommentar aufgefallen also vielen Dank haha

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liegt hier tatherrschaft vor? Nach der animustheorie möglicherweise. Allerdings ist hier kein lenkendes in den händen halten des tatablaufs. Auch würde ich mich fragen ob die anstiftung überhaupt teil der planung der späteren tathandlung sein kann. Das wäre irgendwie nicht schlüssig. Ein planungsplus wird dann angenommen wenn der tatbeitrag auch tatsächlich entscheidend für die tatausführung gewesen ist. Da der auftragskiller jedoch nach auftragserteilung komplett selbst gehandelt hat, würde ich eine täterschaft des auftraggebers ablehnen.
auch von der ratio nicht schlimm, weil das strafmaß des anstifters dem gerecht wird


Naiiiiiiiii 
Fragesteller
 10.05.2024, 17:02

Ja das macht Sinn, vielen Dank!

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