ist ab einer gewissen bürogebäudegröße eigentlich eine sprinkleranlage vorgeschrieben?

2 Antworten

Ob eine Sprinkleranlage notwendig ist bestimmt sich aus der Bauordnung (BauO) des Bundeslandes und den dazu erlassenen Sonderbauvorschriften. Die gibt es für Hochhäusern, Geschäftshäusern, Kaufhäusern, Industrieanlagen, Versammlungsstätten und auch Tiefgaragen.

Für solche Bauten wird in aller Regel ein Brandschutzkonzept erstellt. Das sollten spezialisierte Ingenieurbüros machen. In dem Konzept ist dann dargestellt wie der notwendige Brandschutz sicher gestellt wird. Mit Brandschutz ist hier der vorbeugende Brandschutz gemeint. Dieser gliedert sich in den organisatorischen Brandschutz (Brandschutzordnung, Fluchtwegpläne u.a.) und den baulichen Brandschutz.

Beim baulichen Brandschutz handelt es sich um die Gesamtheit der Maßnahmen. Das ist ein Zusammenspiel von Baustoffen, Brandwänden, Rettungswegen, Löschanlagen und noch vielem mehr. Das muss als Gesamtkonzept passen. Daher werden die Konzepte auch mit der Zuständigen Behörde abgestimmt. Alles ein ziemlich komplexer Vorgang.

Nicht immer muss ein Bürogebäude zwingend mit einer Sprinkleranlage ausgestattet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn man kleine Räume hat und die Wände und Türen den Brand in einem Büro eine Weile zurück halten können, dann baut man keine Sprinkler ein. Da kommt dann eher die Feuerwehr und so schnell brennt dann nicht das komplette Gebäude...

Das macht man eher in extrem großen Räumen um den Flammen Herr zu werden, damit sich diese nich auf der ganzen Fläche ausbreiten.