Inwieweit liegt hier eine Verleumdung oder Uebele nachrede?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

solang er nicht überall verbreitet, dass es vermeintlich unhygienisch sei und das nachweislich den Ruf des Restaurants und den damit verbundenen Umsatz geschädigt hat, passiert nichts. Die reine Drohung wird keinen Polizisten, geschweige denn einen Richter davon überzeugen, dass eine Straftat vorliegt.

Solange die Person solch geartete Aussagen nicht Dritten/Aussenstehenden gegenüber tätigt, liegt keine strafbare Handlung (in Form einer Verleumdung o.a.) vor. Die Androhung, solches zu tätigen, würde nicht zu einer erstehungsfähigen Strafanzeige, bzw zu keiner rechtsgültigen Verurteilung, führen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung