Inwieweit liegt hier eine Verleumdung oder Uebele nachrede?
Jemand bedroht die Mitarbeiter eines Restaurants, dass er sie verleumden wird, dass die Küche unhygienisch sei. Macht er aber nicht.
Die Behauptung ist also gegenüber den Mitarbeiter des Betriebs. Nicht fremden.
2 Antworten
solang er nicht überall verbreitet, dass es vermeintlich unhygienisch sei und das nachweislich den Ruf des Restaurants und den damit verbundenen Umsatz geschädigt hat, passiert nichts. Die reine Drohung wird keinen Polizisten, geschweige denn einen Richter davon überzeugen, dass eine Straftat vorliegt.
Solange die Person solch geartete Aussagen nicht Dritten/Aussenstehenden gegenüber tätigt, liegt keine strafbare Handlung (in Form einer Verleumdung o.a.) vor. Die Androhung, solches zu tätigen, würde nicht zu einer erstehungsfähigen Strafanzeige, bzw zu keiner rechtsgültigen Verurteilung, führen.