Impressumspflicht bei eigener Website?
Hallo,
ich habe mit Webador meine eigene Website erstellt.
Diese dreht sich lediglich um die Videos eines Youtubers, welche dort kommentiert werden, ähnlich wie eine kleine Zeitschrift in Bezug auf die Videos. Der Name des Youtubers geht nicht aus der Seite hervor, es werden keine Inhalte des Youtubers veröffentlicht.
Außerdem verdiene ich mit der Website kein Geld, es gibt keine von mir geschaltete Werbung, Spendenaufrufe, Affiliates o.ä.
Benötige ich für meine Seite ein Impressum bzw ist das redaktionell-journalistischer Inhalt, auch wenn klar hervorgeht, dass die Seite ironisch gemeint ist?
Benötige ich eine eigene Datenschutzerklärung, wenn ich die Seite mit Webador erstellt habe? Muss ich sonst rehctlich etwas beachten?
5 Antworten
Benötige ich für meine Seite ein Impressum bzw ist das redaktionell-journalistischer Inhalt, auch wenn klar hervorgeht, dass die Seite ironisch gemeint ist?
Satire/Ironie stehen nicht im Widerspruch zu redaktionellem Inhalt. Es ist auch nicht releant, dass Du mit der Seite kein Geld einnimmst. Insofern würde ich von einer Impressumpflicht ausgehen.
Benötige ich eine eigene Datenschutzerklärung, wenn ich die Seite mit Webador erstellt habe? Muss ich sonst rehctlich etwas beachten?
Ich kenne Webador nicht. Wenn Du keine Daten von Deinen Besuchern speicherst und wenn Du keine anderen als rein funktionelle Cookies auf den Rechnern der Besucher speicherst, benötigst Du keine Datenschutzerklärung. Da ich aber nicht weiß, was Webador ist und ob und welche Cookies Du speicherst, kann ich keine abschließende Einschätzung dazu geben.
Was macht man dann? Auf Nummer sicher gehen und ein Impressum schreiben. Du hast doch nichts illegales zu verstecken, oder?
Nein, illegales nicht. Ich möchte auch nicht zu weit drauf eingehen. Es ist aber so, dass Inhalte über speziell diesen youtuber oft hohe mediale Aufmerksamkeit erreichen. Nach einem Tag hat meine Website bereits über 100 aufrufe, obwohl ich sie nicht beworben habe und nur als gag/satire erstellt habe. Da die Seite nun mehr Aufmerksamkeit bekommt, mache ich mir Gedanken über die gesetzlichen Aspekte. An sich habe ich mit einem Impressum kein Problem, aber in diesem Zusammenhang möchte ich meine Daten nicht veröffentlichen.
Verlinke http://disclaimer.com/setup.html und liefer ein Kontaktformular oder eMail, dann ist gut.
Falscher geht es gar nicht. Disclaimer.com und Disclaimer überhaupt haben nichts mit Impressumpflicht zu tun und eine Verlinkung dorthin regelt schier nichts. Auch nur ein Formular reinzustellen ist unzureichend.
Die Gesetzesgrundlage steht ist hier
https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-13/text/
Einen ausführlichen Artikel findest du hier
https://blog-wings.de/recht-fuer-blogger/#tab-con-11
Lange Rede kurzer sinn, du benötigst definitiv ein Impressum. Allerdings musst da nicht DU drinnestehen. Wenn du deine Privatsphäre schützen willst darf auch ein Representatn drinne stehen.
https://medium.com/uber-das-schreiben/recht-f%C3%BCr-autoren-pseudonym-impressum-a3ba6afe1d14
Hier findest du die Ausführliche Erleuterung dazu.
https://autorenservices.de/impressums-service/
Und hier eine Firma die sich für ein Entgelt bereiterklärt in deinem Impressum an deiner Stelle Aufzutauchen.
Zur Datenschutzerklärung würde ich in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, sobald die Seite fertig ist. Das macht dich nicht arm und im Falle eines Falles bist du Sicher!
Du musst IMMER, wenndu eine Website hast, ein Impressum haben.
Die Aussage von NavFlight ist sehr generell, das stimmt.
Allerdings ist mir bis heute nicht geläufig wie eine Webseite "privat" sein kann. Das Gesetz ist da allerdings auch nicht sehr konsistent. Denn Theoretisch ist ein Instagram account der dafür gedacht ist Bilder mit fremden zu teilen auch nicht mehr privat, allerdings kenne ich kaum einen der sich da an die Impressumspflicht hält.
Allerdings ist mir bis heute nicht geläufig wie eine Webseite "privat" sein kann.
Als Privat gelten z.B. Online-Bildergalerien der Familie, Tagebücher etc. pp.
Ja und we machst du dem Richter klar dass deine Webseite die aussieht wie ein Blog, riecht wie ein Blog und zugänglich ist wie ein Blog ausschließlich für deine Familie gedacht ist?
Tagebücher schön und gut. Ein Reisebericht kann auch als Tagebuch gedacht sein, ist aber ein Blog. In jedem falle würde ich die Webseite entweder Passwort sichern, oder ein Impressum dalassen.
Wenn ein Blog nur Familienbilder enthält, dann muss man dem Richter gar nichts klar machen. Der wird dann schon intelligent genug sein das von alleine einzusehen.
Ich habe mich schon damit auseinandergesetzt und das stimmt so nicht... Ich brauche wirklich eine exakte Antwort, z.B. sind priivate und familiäre Websites ausgeschlossen. Jedoch sagt das Gesetz hier wieder etwas über "gewerbliche Anbieter". Was ist mit Websites, die zwar öffentlich zugänglich sind, alleridngs nur eine kleine Zielgruppe ansprechen und keinerlei gewerbsmäßige Inhalte anbieten?
Danke, aber so weit war ich auch schon... Mir geht es um die Grauzone, in der ich mich wohl befinde. Mein Fall wird dort nciht aufgeführt