Grundsätzlich ist eine direkte Ansprache schonmal richtig, im Gegensatz zu Protzbehauptungen à la "Wir sind die Tollsten, wir bieten das Beste" usw. Der Satz ist aber zu aufgesetzt und wird den erwarteten Sympathieeffekt nicht herbeizaubern. Und dass die Besucher auf einer Webseite gelandet sind wissen sie selber. Deswegen sind sie ja hier. Ein schlichtes 'Willkommen!' oder 'Herzlich Willkommen!' ist besser.

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Spar dir die Mühe. Disclaimer sind so nutzlos wie ein Kropf. Die massige Verwendung kann natürlich verwirren. Aber keiner der Verwender, ja nicht einmal die Anbieter solcher Texte, haben deren Sinn oder Wirksamkeit nachvollziebar erklären können. Sieh mal hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/disclaimer-sinn-unsinn.html .

Oder weitere Informationen: https://www.disclaimerfrei.de

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Das entscheidende Wörtchen hast du schon selbst beigesteuert: "präsentiere". Damit wendest du dich an die Öffentlichkeit und bist impressumpflichtig. Es sei denn -mal theoretisch- dir ist die Betrachtung durch die Öffentlichkeit schnurz. Dann brachst du natürlich kein Impressum. Aber dann stellt sich auch die Frage, wieso du dir die Mühe der Onlinestellung machst...

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Wenn man etwas "präsentiert", spricht man die Öffentlichkeit an. Da gilt die Impressumpflicht. Mit oder ohne Geldverdienen hat das nichts zu tun. Und ein Blick ins Gesetzbuch hilft bei der Rechtsfindung:
Vorname Name (Vorname nicht abkürzen)
Straße, Hausnummer (Postfach gilt nicht)
Email, Telefon
Die Haltung "Alle sollen mich bewundern, aber keiner soll wissen, wer ich bin" zieht nicht.

Verstoß gegen die Pflicht ist eine Ordnungwidrigkeit, wie Falschparken. Das Ordnungsamt verschickt keine Abmahnungen, sondern...

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Warum nicht mal die Online-Streitbeilegung der EU in Anspruch nehmen? Die ist in seinem Impressum verlinkt. Wenn der Anbieter, wie hier schon angedeutet wurde, öfter Schwierigkeiten macht, sollte er mal von anderer Seite angesprochen werden. Eventuell täte auch eine Anfrage bei der von ihm angegebenen Erlaubnisbehörde mal gut.

Mit rechtlichen Bedingungen ist pays.de offenbar nicht gut drauf, wie sein Impressum verrät. Bezugnahme auf Vorschriften, die es seit über 10 Jahren nicht mehr gibt; unsinniger Disclaimertext mit abmahnfähiger Geschäftsbedingung. Könnte sich seine Konkurrenz mal drum kümmern.

Wer so auftritt, ist für mich erstmal unseriös.

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Mag sein, dass Käufer bislang dort ordentlich abgewickelt werden. Aber verlassen würde ich mich auf die nicht: Kein korrektes Impressum, keine Widerrufsbelehrung, AGB nicht auf deutsch - zuviele Fehler zum Nachteil von Kunden. Wenn die Konkurrenz die entdeckt, werden die mit Abmahnungen zu kämpfen haben. Zu recht.

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Google Fonts herunterladen (Google bietet das an), auf dem eigenen Webspace ablegen und dort referenzieren. Erübrigt die sonst erforderliche Datenschutzerklärung. So mache ich das seit Jahren.

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Eine "Abmahnung" hat er höchstwahrscheinlich nicht bekommen, vielleicht einen Hinweis und eine Aufforderung. Abmahnung ist ne ganz andere Nummer.

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Erstmal sind bewusst falsch Angaben eine doofe Sache. Wer der Menschheit was sagen will, sich aber gleichzeitig verstecken möchte, ist unseriös. Viele meinen, durch ein fehlendes oder falsches Impressum ihre Persönlichkeit schützen zu müssen. Ich meine, dann sollen sie nicht ins Internet gehen und dort beachtet werden wollen. Andere hoffen, hinter der Nicht-Erwischbarkeit fragwürdige oder gar strafwürdige Dinge verbreiten zu können, ohne identifiziert zu werden. Welcher von beiden Fällen vorliegt, kann der unbedarfte Besucher nicht unterscheiden. Ich gehe vorsichtshalber zuerst von Unseriosität aus.

Zum anderen fallen falsche Angaben aber erst dann auf, wenn sie benötigt werden. Zum Beispiel wenn eine Zustellung nicht gelingt. Da das selten vorkommt, ist für falsche Angaben reichlich Spielraum.

Ein Nichtbeachten der Impressumpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, wie Falschparken. Da kriegt man auch keine Abmahnung, sondern einen Bußgeldbescheid. Ich habe noch nie davon gehört, dass bei den vielfach zu findenden Verstößen gegen die Impressumpflicht jemand vom Ordnungsamt gekommen wäre und ein Knöllchen hintern Bildschirm geklemmt hätte. ;-) Missachter der Impressumpflicht werden großflächig in Ruhe gelassen.

Anders sieht es beim Onlinehandel aus. Da ist ein falsches Impressum gleichzeitig ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln. Und da können aufmerksame und neidische Konkurrenten eine Abmahnung schicken.

Was verkaufst du denn?

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