Impressum - Warum reichen eigentlich die DENIC Information nicht aus?
Die Frage ist wirklich schwer zu googeln. Ich finde nur 10 Jahre alte Gerichtsurteile oder Impressum-Generatoren ...
Ich habe mich in den letzten Tag viel mit der Impressumspflicht beschäftigt. Und mir ist aufgefallen, dass die Aussagen immer in die gleiche Richtung gehen.
- Es wird für die Kontaktaufnahme bei rechtlichen Problemen benötigt.
- Der normale Nutzer braucht es nicht.
Was ich hieran nicht verstehe: Bei der Registrierung einer DE TLD müssen die Kontaktinformationen doch bei der DENIC hinterlegt werden. Diese können auch bei berechtigtem Interesse abgefragt werden. Früher waren diese von jedem einsehbar, mittlerweile, vermutlich aus Datenschutzgründen, nicht mehr.
Warum reichen diese Informationen nicht aus? Eine Whois Protection ist bei der DENIC nicht erlaubt und es ist aus meiner Sicht viel aussagekräftiger als ein Impressum, welches von einem Webseitenbetreiber geschrieben wurde.
Hier noch der DENIC whois-Service: https://www.denic.de/service/whois-service/
4 Antworten
Punkt 2. stimmt schon mal nicht. Was auch immer ein "normaler Nutzer" sein soll, die Impressumspflicht gilt quasi immer, sobald eine Webseite einem größeren (weil nicht familiären) Kreis zugänglich ist.
Bei der DENIC stehen nicht unbedingt die Daten des Webseitenbetreibers, sondern des Domain-Admin. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Daten des Domaininhabers und des Webseitenbetreibers übereinstimmen.
Doch, der stimmt in der Praxis genau so. Es steht im entsprechenden Text nur, dass rein private Webseiten nicht der Impressumspflicht unterliegen. In der Praxis bedeutet das schlicht, dass nahezu jede Seite der Impressumspflicht unterliegt.
Das ist unabhängig davon, ob Du mit der Seite Geld erwirtschaftest oder nicht.
Weil der betreiber des servers/der domain nicht immer des selbe ist wie der Betreiber des Dienstes. Eine TLD hat ja nicht automatisch nur einen anbieter.
Bei DENIC ist der server admin hinterlegt, im impressum steht der betreiber des shops oder was auch immer.
Warum reichen diese Informationen nicht aus?
Weil der Gesetzgeber es so verlangt, ganz einfach.
Hier alles Wichtige aktuell zum Nachlesen:
- Der normale Nutzer braucht es nicht.
Was ist "es"? Was braucht der "normale Nutzer" nicht? Wer ist überhaupt der "normale Nutzer"?
Was ich hieran nicht verstehe: Bei der Registrierung einer DE TLD müssen die Kontaktinformationen doch bei der DENIC hinterlegt werden.
Es werden Kontaktinformationen hinterlegt, nicht die Kontaktinformationen. Bei der DENIC stehen ein technischer Ansprechpartner. Bei Unternehmen ist das ggf. ein Mitarbeiter der IT-Abteilung. Möglicherweise ist das auch ein Mitarbeiter eines Dienstleisters.
Im Impressum steht derjenige, der für den Inhalt verantwortlich. Das sind also zwei unterschiedliche Personen.
Wenn die DENIC-Daten reichen würde, müsste ich, um Kontakt aufzunehmen, erst mal die DENIC kontaktieren. Von denen bekomme ich irgendwann eine Antwort und erhalte den technischen Ansprechpartner. Den kontaktiere ich, der schreibt mir irgendwann den richtigen Ansprechpartner zurück. Dann kann ich mein Einschreiben mit der Abmahnung losschicken. Die DENIC hat so massenhaft Arbeit, die sie nicht bezahlt bekommt. Ich muss zwei Stellen kontaktieren, bis ich meinen gesuchten Kontakt habe.
vermutlich aus Datenschutzgründen, nicht mehr.
Nicht vermutlich, sondern sicher.
und es ist aus meiner Sicht viel aussagekräftiger als ein Impressum, welches von einem Webseitenbetreiber geschrieben wurde.
Nein. Denn die Daten bei der DENIC sind andere Daten als die im Impressum.
Mal abgesehen vom ersten Absatz, der so mal gar nicht stimmt, beantwortet dein Zweiter die Frage.