Import einer Figur mit Manji-Symbol problematisch?

1 Antwort

Das ist ein dem Hakenkreuz ähnliches Symbol und fällt deshalb unter das Verbot in § 86a StGB. Absatz 2 letzter Satz lautet:

Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

ruk121 
Fragesteller
 12.02.2023, 13:54

Das bezieht sich jedoch nur auf die Verbreitung/Veröffentlichung, oder verstehe ich das falsch? Dann wäre es ja nicht verboten, solange ich es für mich selbst behalte

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AncheCameo  12.02.2023, 15:34
@ruk121
Dann wäre es ja nicht verboten, solange ich es für mich selbst behalte

Ja, da verstehst du etwas falsch: das zitierte Gesetz bezieht sich nicht allein auf dich. Ein Verkäufer, der diese Figuren anbieten würde, würde damit das Symbol verbreiten, und deswegen darf er das nicht.

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PatrickLassan  12.02.2023, 15:35
@AncheCameo

Allerdings ist der Verkäufer in diesem Fall in Japan und nicht in Deutschland, deutsche Gesetze müssen ihn also nicht interessieren. Interessant wäre aber, was der deutsche Zoll dazu meint.

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AncheCameo  12.02.2023, 15:42
@PatrickLassan

Da hast du natürlich recht, ich hatte mich nur auf die Passage, dass die Figuren nicht in Deutschland verkauft werden, bezogen.

Ohne jetzt genaueres zu wissen, nehme ich an, dass es auch entsprechende Einfuhrbestimmungen gibt, welche den Import untersagen. Politisch ist es nicht gewollt, dass solche Figuren nach Deutschland gelangen, auch wenn das Symbol nur Ähnlichkeit mit dem Hakenkreuz hat.

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ruk121 
Fragesteller
 12.02.2023, 16:06
@AncheCameo
Kennzeichen (Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, ...), also in Gegenständen verkörperte Symbole verbotener Organisationen im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB dürfen, sofern sie z.B. zur Verbreitung oder öffentlichen Verwendung bestimmt sind, nicht ein- oder ausgeführt werden. Auch hier gelten Ausnahmen für Gegenstände, die zum Zwecke [...] der Kunst, [...] verwendet werden (§ 86a StGB).

Habe ich eben auf der Seite vom Zoll gelesen. Würde doch meinen, dass es kein Problem sein sollte, da es nicht den Zweck der öffentlichen Verwendung hat, und zudem ein Kunstgegenstand ist.

Drauf ankommen lassen will ich es aber auch nicht, da es auch nicht günstig ist. Werde dann wohl eher die Finger davon lassen

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