Import einer Figur mit Manji-Symbol problematisch?
Moin,
da ich ein Fan von Tokyo Revengers bin, wollte ich mir ein paar Figuren davon holen. Die Figuren werden in Deutschland aber teils gar nicht verkauft, bzw. wird das Manji-Symbol immer entfernt, da es offensichtlich auch an etwas anderes erinnert. Kann es Probleme z.B. mit dem Zoll geben, wenn ich mir eine solche Figur aus dem Ausland importiere? Das Symbol hat in diesem Zusammenhang natürlich keinen nationalsozialistischen Hintergrund. LG
1 Antwort
Das ist ein dem Hakenkreuz ähnliches Symbol und fällt deshalb unter das Verbot in § 86a StGB. Absatz 2 letzter Satz lautet:
Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Dann wäre es ja nicht verboten, solange ich es für mich selbst behalte
Ja, da verstehst du etwas falsch: das zitierte Gesetz bezieht sich nicht allein auf dich. Ein Verkäufer, der diese Figuren anbieten würde, würde damit das Symbol verbreiten, und deswegen darf er das nicht.
Allerdings ist der Verkäufer in diesem Fall in Japan und nicht in Deutschland, deutsche Gesetze müssen ihn also nicht interessieren. Interessant wäre aber, was der deutsche Zoll dazu meint.
Da hast du natürlich recht, ich hatte mich nur auf die Passage, dass die Figuren nicht in Deutschland verkauft werden, bezogen.
Ohne jetzt genaueres zu wissen, nehme ich an, dass es auch entsprechende Einfuhrbestimmungen gibt, welche den Import untersagen. Politisch ist es nicht gewollt, dass solche Figuren nach Deutschland gelangen, auch wenn das Symbol nur Ähnlichkeit mit dem Hakenkreuz hat.
Kennzeichen (Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, ...), also in Gegenständen verkörperte Symbole verbotener Organisationen im Sinne von § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB dürfen, sofern sie z.B. zur Verbreitung oder öffentlichen Verwendung bestimmt sind, nicht ein- oder ausgeführt werden. Auch hier gelten Ausnahmen für Gegenstände, die zum Zwecke [...] der Kunst, [...] verwendet werden (§ 86a StGB).
Habe ich eben auf der Seite vom Zoll gelesen. Würde doch meinen, dass es kein Problem sein sollte, da es nicht den Zweck der öffentlichen Verwendung hat, und zudem ein Kunstgegenstand ist.
Drauf ankommen lassen will ich es aber auch nicht, da es auch nicht günstig ist. Werde dann wohl eher die Finger davon lassen
Das bezieht sich jedoch nur auf die Verbreitung/Veröffentlichung, oder verstehe ich das falsch? Dann wäre es ja nicht verboten, solange ich es für mich selbst behalte