Im 1. Lehrjahr Kollegin übernehmen?

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Auszubildene arbeiten nicht - sie lernen! Somit ist es letztendlich rechtlich nicht möglich, dass ein/e Auszubildende/r andere Mitarbeitende offiziell vertritt.

Natürlich kann man dir aber die Aufgaben, die diese Kollegin sonst macht, zuweisen. Und dabei muss auch niemand neben dir sitzen und dir das Händchen halten. Da reicht es, wenn irgendwo jemand als Ansprechpartner bei Fragen für dich anwesend ist, also durchaus auch einige Türen weiter weg.

Abseits dieser rechtlichen Situation solltest du sowas aber durchaus als Chance sehen! Das ist der Moment, wo du beweisen kannst, dass du selbstständig und gut arbeiten kannst. Somit ist das eine Situation, in der du dich durch deine Arbeit für eine Übernahme nach der Ausbildung empfehlen kannst! Und natürlich kannst du so auch wirklich lernen, selbstständig zu arbeiten und dich selbst in ein Thema reinzufuchsen, selbst zu recherchieren und selbst nachzulesen, anstatt einfach direkt um Hilfe zu bitten und nachzufragen (was natürlich dennoch in Ordnung und sinnvoll ist, wenn du nach Recherche und Lesen immer noch nicht genau weißt, was zu tun ist).

Da Du dich in der Ausbildung befindest, ist das nicht wirklich zulässig. Der Betrieb, bzw. der Ausbilder muss Dir die berufliche Handlungsfähigkeit vermitteln, d.h. Dir etwas beibringen.

Wenn Du dort komplett allein bist, wäre das nicht möglich.

Anders könnte das aussehen, wenn Du aktiv von deinem Ausbilder unterstützt wird und Dir anhand des Arbeitsaufkommens die entsprechenden Arbeitsschritte erklärt.

Wie seht ihr das?

Die entscheidende Frage ist ja, wie Du das siehst? Bist Du damit überfordert, bzw.. willst das nicht, dann sprich mit deinem Ausbilder. Grundsätzlich finde ich es durchaus ok, wenn eine solche Situationen in Ausnahmefällen auftritt und Du vom Ausbilder unterstützt wirst.

So etwas kann in jedem Unternehmen bei Personalengpässen vorkommen und kann auch für den Azubi ganz sinnvoll sein. Stichwort: Learning by doing.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Das ist durchaus möglich. Natürlich muss jemand deine Arbeit dann verantwortlich kontrollieren.

Du bist in der Ausbildung - eine Stellvertretung eines Mitarbeiters durch einen Azubi kann es daher nicht geben - alleine darfst Du nicht arbeiten, wenn nicht ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter persönlich im Betrieb anwesend ist.

Hallo Anonym,

wo ist das Problem?

Wenn du eingearbeitet wurdest, dann kannst du selbstverständlich eine Kollegin vertreten.

Viel Erfolg!

Karliemeinname