Ausbildung verkürzen bitte Hilfe IHK zu spät?

6 Antworten

Eine verkürzte Ausbildung hättest du von vorne herein beginnen müssen. Dann wärst du ja wahrscheinlich in eine andere Berufsschulklasse gekommen.

Jetzt kannst du nur vorzeitig die Prüfung ablegen, wenn sowohl die Schule als auch der Betrieb bescheinigt, dass die Prüfung mit einer 2 abgeschlossen werden kann.

Wirst du dann zur Prüfung zugelassen, ist es wieder egal, mit welcher Note du abschließt.

Verkürzung der Ausbildung wegen Schulabschluss (§ 8 BBiG)

Auch ein höherer Schulabschluss kann zu einer kürzeren Ausbildung führen. So ist beispielsweise bei Abitur oder Fachhochschulreife eine Verkürzung der Ausbildungszeit von einem Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass auch der ausbildende Betrieb mit der Kürzung einverstanden ist und der Antrag gemeinsam gestellt wird. Der Antrag kann bereits zu Beginn der Ausbildung gestellt werden, es besteht aber die Möglichkeit, diesen bis zu 12 Monate vor Ende der Ausbildung einzureichen.

Anders als bei der Anrechnung einer beruflichen Vorbildung, gilt die schulische Bildung nicht als bereits erbrachte Ausbildungszeit. Im Ausbildungsvertrag wird lediglich die verkürzte Ausbildungszeit festgehalten. Somit besteht auch kein Anspruch auf höhere Vergütung.

https://karrierebibel.de/ausbildung-verkuerzen/

Holzquestions 
Fragesteller
 26.08.2019, 18:48

Aber auf was beziehen sich die 12 Monate? Vor dem offiziellen Ende zb bei 3 Jahren Ausbildungszeit oder 12 Monate vorher, wenn ich zb nächstes Jahr im Mai die Prüfung machen will?

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Wenn die ZP mit "gut" bestanden wird kann eine Verkürzung des laufendesn Ausbildungsverhältnisses nach der Zwischenprüfung mit Billigung des Lehrbetriebes bei der IHK/HWK beantragt werden. EIne genaue Auskunft bezogen auf evtl andere Regelungen in deinem Lehrberuf kann dir der Lehrlingswart deiner IHK geben.

Mein Betrieb hat mir dazu gesagt:

Liegt der Notendurchschnitt im ersten Halbjahr des 2ten Lehrjahres bei unter 2,5...dann kann man verkürzen.

Ist viel. unterschiedlich...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Du hast doch bereits einen Vertrag, also kannst du ihn nicht mehr ändern. Du hast die Möglichkeit nach dem 2. Ausbildungsjahr zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden. Hängt vom Notendurchschnitt ab. Rede darüber mit deinem Klassenlehrer. Der AG muß dich doch zur Prüfung anmelden. Du selbst kannst das nicht. Bei einer verkürzten Ausbildung muß mindestens die Hälfte der Ausbildungszeit gewährleistet sein. I.d.R. ist dann mindestens die Zwischenprüfung durch.