Illegale Untervermietung,Abzocke?

1 Antwort

Anscheinend hat der Vater deiner Vermieterin die Wohnung angemietet und ihr diese dann ueberlassen. Die Tochter scheint dir nun einen Teil der ihr ueberlassenen Wohnung untervermietet zu haben

Ob eine Genehmigung zur Untervermietung vorliegt oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit deines Mietvertrages. Dein Vermieter ist die Person, mit der du den Mietvertrag geschlossen hast. Inwieweit diese dazu berechtigt war, ist fuer die Wirksamkeit des Vertrages unerheblich. Allerdings macht sie sich dir gegenueber schadensersatzpflichtig, wenn sie den Vertrag nicht mehr erfuellen kann und das Mietverhaeltnis vorzeitig beendet werden muss.

Natuerlich musst du die vereinbarte Miete zahlen. Die Kaution wird erst abgerechnet, wenn das Mietverhaeltnis geendet hat (ein paar Monate spaeter).