Immatrikulation -> dann Exmatrikulation?

1 Antwort

Es geht nur anders herum: Du musst dich erst bei Uni A exmatrikulieren, bevor Du dich bei Uni B immatrikulieren kannst (Exmatrikelvermerk vorlegen). Aber das dürfte kein Problem werden, da zwischen Zulassungsbescheid und Immatrikulation entweder eine Frist ist oder die Immatrikulation über mehrere Tage hin möglich ist.