Universität Gießen bei Immatrikulation Semestergebühren zahlen bekommt man diese bei einer Exmatrikulation zurück?

2 Antworten

Vor Semesterbeginn musst du die Rücknahme der Immatrikulation beantragen, nicht die Exmatrikulation. Ich habe gerade mal geschaut, in Gießen ist das ein Formular, du musst dann nur das Kreuzchen bei Rücknahme setzten, nicht bei Exmatrikulation.

https://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/portal/formulare/exma/view

Bei einer Rücknahme erhälst du auch die gezahlten Semestergebühren zurück, bei einer Exmatrikulation üblicherweise nicht.

Informiere dich sicherheitshalber aber nochmal bei der Studienberatung, damit du es auch von offizieller Stelle gehört hast.

Beste Grüße!

Bekommst du, aber nicht "automatisch" sondern musst dich natürlich entsprechend darum kümmern.