Exmatrikulation von Amts wegen/Fachwechsel?
Hallo,
ich habe den Zulassungsbescheid für American and English Studies bekommen und soll mich nun immatrikulieren.
Vor einigen Wochen habe ich aber die Auskunft bekommen, dass ich, da ich vor einem Jahr bereits an der Uni Freiburg studiert hatte, aber von Amts wegen exmatrikuliert wurde, wegen Fehlen des Nachweises der Orientierungsprüfung, ich mich gar nicht neu immatrikulieren müsse, sondern es sich dann um einen Fachwechsel handelt.
Heißt das, dass ich trotz der Zwangsexmatrikulation noch gar nicht vollständig exmatrikuliert bin und ich also nun keinen erneuten Antrag auf Immatrikulation, sondern einen Antrag auf Fachwechsel/Umschreibung einreichen muss?
Sollte es sich nur um einen Studiengangwechsel handeln, müsste ich ja rein theoretisch mein Studienbuch und meine UniCard weiterhin benutzen können.
1 Antwort
Ich glaube dies solltest du am besten direkt mit der Uni klären. Auf den Unterlagen der damaligen Exmatrikulation sollte bestimmt ein Ansprechpartner vorzufinden sein, den du dann mal direkt kontaktieren kannst. Auf dem Zulassungsbescheid sollte ebenfalls ein Ansprechpartner zu finden sein, den du dann auch kontaktieren solltest. Irgendwer von der Uni sollte dir in deinem Fall schon die richtigen Informationen geben können.