Zeitgleich exmatrikulieren und immatrikulieren?
Hallo,
ich möchte die Uni wechseln und in eine andere Stadt ziehen. Die Zulassung der neuen Uni habe ich erhalten und kann mich bis zum 31. März immatrikulieren. Die Exmatrikulationsbescheinigung kann laut Antrag nachgereicht werden. Kann ich den Antrag auf Immatrikulation bei der neuen Uni zeitgleich mit dem Antrag auf Exmatrikulation bei der alten Uni über die Post versenden oder muss ich vor dem Absenden des Immatrikulationsantrags auf jeden Fall exmatrikuliert sein?
Ich wollte mir etwas Zeit lassen, um den Schritt zu bedenken.
1 Antwort
Üblicherweise exmatrikuliert man sich erst an der alten Hochschule, bevor man sich an der neuen Hochschule immatrikuliert. Selbst wenn man die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen kann, so wird es doch ein Ende der Nachreichfrist geben. Sollte sich die Exmatrikulation an der alten Hochschule verzögern, dann könntest Du bei deinem Plan alles gleichzeitig zu machen, doch in Zeitnot geraten. Deshalb meine Empfehlung, es auf herkömmliche Art zu machen.