Ich (Ü25 und erwerbstätig) bin bei meiner Mutter Hartz-4 Empfängerin eingezogen, welche Konsequenzen wird es haben?

9 Antworten

Das Bundessozialgericht urteilte am 25.04.2018 (B 14 AS 14/17 R) in Absatz 13 a und b:

"[...] die Verteilung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung [...] hat, ohne Rücksicht darauf, wen insoweit die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen treffen, im Regelfall unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf zu erfolgen, wenn die leistungsberechtigte Person eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Personen, insbesondere mit anderen Familienangehörigen nutzt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Personen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht."

In dem Moment, in dem der Sohn zu seiner Mutter zieht, muss die Mutter öaut SGB I § 60 Angabe von Tatsachen dem Jobcenter mitteilen, dass ihr Sohn zu ihr gezogen ist.

Wohnen die beiden ab dann zu zweit, wohnen da zwei Köpfe. Die Verteilung der § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung erfolgt also pro Kopf, also durch zwei.

Die Mutter erhält ab dem Einzug des Sohnes also nur noch die Hälfte der tatsächlichen Kosten laut Absatz 1 Satz 1 ebenda. Entsprechend hat sie einen Anspruch gegenüber dem mitwohnenden Sohn auf die andere Hälfte dieser Kosten.

Nun hat die Mutter diese Änderung der Verhältnisse dem Jobcenter damals nicht mitgeteilt, so dass sie einen § 263 Betrug im Sinne des StGB begangen hat, soweit dabei Absicht vorlag.

Davon unabhängig muss das Jobcenter die Zahlungen seit dem Einzug des Sohnes korrigieren im Sinne von SGB X § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, mit der entsprechenden Forderung nach § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen,

aber in der Regel nur, wenn sie "die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes [also der vollen Übernahme der Miet- und Heizkosten durch das Jobcenter; Gerd] kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte", siehe ebenda.

Wenn nun im Folgeantrag zur Weiterbewilligung von ALG II steht "Bitte ankreuzen, ob wer bei ihnen eingezogen ist" oder so,

dann kann die Mutter nur noch viel schwerer glaubhaft machen, dass sie "die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes [also der vollen Übernahme der Miet- und Heizkosten durch das Jobcenter; Gerd]" nicht kannte!

Und wenn sie dort etwas Falsches ankreuzt, sinkt auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht davon überzeugt werden kann, dass die Absicht für einen § 263 Betrug im Sinne des StGB nicht vorlag.

Gruß aus Berlin, Gerd

Daniel2390 
Fragesteller
 27.12.2020, 18:47

Guten Abend Gerd, danke für die ausführliche Antwort. Könnte man sich mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen?

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Daniel2390 
Fragesteller
 27.12.2020, 19:46
  1. Bin von Ex ausgezogen
  2. Davor Vermieter angeschrieben, ob ich bei meiner Mutter einziehen kann
  3. Ja - darfst du - habe mich bei der Stadt X angemeldet
  4. Kommt von der Stadt Angst anjagender Bogen - mit Arbeitgeber alles ehrlich ausgefüllt - WG alles unterschrieben + Blatt mit der Situation beigefügt
  5. Tausende Anrufe und Nachfragen, ob ich die Hälfte übernehmen kann
  6. Keine Fehlbelegungsabgabe schreiben die

Stadt X nach meiner Meldung hat uns nach Fehlabgabegesetzt einen Erhebungsbogen geschickt, den ich mit allen möglichen Angaben alles ehrlich eingegeben habe - Gehalt (ist kein Haufen von Geld* usw). Dennoch nach meinen mehreren Anrufen und E-Mails kam endlich eine Antwort, dass ich keine Fehlbelegungsabgabe zu zahlen habe. Ich habe nun die Stadtverwaltung mehrmals angerufen und mich bereit erklärt die Hälfte zu übernehmen/zu zahlen - es sei alles in Ordnung wurde gesagt. Nun kam ich leider nicht auf die Idee das JB zu kontaktieren... Wie kann ich bitte jetzt die Situation ändern, ohne das meine Mum die Konsequenzen hat, wie können wir WBA richtig ausfüllen?

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Normalerweise gilt das Haushaltseinkommen als Berechnungsgrundlage. Das ist einfach gesetzlich so geregelt. Warum sollte man bei dir eine Ausnahme machen? Warum sollten die Steuerzahler Menschen unterstützen, die selbst einen Verdienst haben? Ich finde es schon nicht schön von dir, dass du deine Mutter nicht unterstützt. Das heißt doch, sie bezahlt für dich Strom, Wasser, Lebensmittel, Miete .............................????????

Comp4ny  26.12.2020, 19:47
 Warum sollte man bei dir eine Ausnahme machen?

Weil hier eine Wohngemeinschaft vorliegt & damit nichts angerechnet werden darf!

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DerHans  26.12.2020, 19:48
@Comp4ny

Trotzdem zahlst du für DEINE Unterkunft natürlich selbst.

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vanillaxoxo  27.12.2020, 02:48
@Comp4ny

Doch, seine Unterkunfskisten muss er tragen, darauf wird das Jobcenter bestehen. Und so ist es auch richtig!

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Comp4ny  27.12.2020, 10:15
@vanillaxoxo

Okay. Wenn DUUUU das sagst weil DUUU ja sicherlich auch eine Grundlage nennen kannst worauf DUUU dich beziehen kannst. Wie schon in einem anderen Kommentar gesagt, lesen könnte helfen diesbezüglich ;)

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vanillaxoxo  28.12.2020, 01:36
@Comp4ny

Jaaaaaa, iiiiich weiß dasgaaaaaaanz genau!

Frage. Wieso sollte das Jobcenter die Unterkunfskosten des FS übernehmen?

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Das geht nicht, du wirst die Hälfte der Miete und der NK tragen müssen. Woeso sollten es der Steuerzahler machen wenn du arbeitest?! Alsi manchmal.....

Der Rest bleibt wie gehabt bei deiner Mutter aber die Miete wird geteilt. Ihr werdet als Wohngemeinschaft angesehen.

und enthält Eingaben zur Bedarfgemeinschaft.

Müssen nicht ausgefüllt werden, wenn Ihr in keiner BG sein wollt. BG bedeutet in diesem Fall: Füreinander Einstehen & Wirtschaften. Wollt oder macht Ihr das nicht, würde ich das auch so erstmal nicht ausfüllen. Nicht einmal Anlage HG, ist das selbe nur für Verwandte & Verschwägerte.

Meine Frage - wie kann meine Mutter den Antrag ausfüllen, ohne dabei den Anspruch auf Hartz-4 wegen mir zu verlieren??

Wie bisher auch bei jedem Weiterbewilligungsantrag auch, nur eben ohne die Angabe der BG oder HG. Simpel und einfach.

Wir wohnen zwar gemeinsam, jedoch teilen uns keine Kosten, ich verantworte für Sie nicht und unterstütze Sie auch nicht (finanziell).

Das ganze nennt sich Wohngemeinschaft. Das würde ich dem JC auch mitteilen wenn sie nochmal nachfragen warum Anlage HG oder zur BG nicht ausgefüllt ist.

In meinem Fall haben meine Eltern mit dem JC nichts zu tun, eigenes Einkommen & bekomme sogar Miete vom JC für "mein Zimmer".

Daniel2390 
Fragesteller
 26.12.2020, 19:57

Vielen Dank für die Antwort! Ich würde sehr gerne auch berechtigt für die Wohnung zahlen! Wenn meine Mutter keine Eingaben zu meiner Person in dem Fall (Keine BG und HG) macht, die Meldestelle hat bestimmt an den Jobcenter meinen Einzug mitgeteilt, oder? Wenn dem so ist, dann kommt der JC auf meine Mutter wieder zurück - sollen wir mit dem Vermieter über den Untervermietung sprechen?

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Comp4ny  26.12.2020, 20:04
@Daniel2390

Das JC will die Kosten drücken, weshalb deine Mutter das ausfüllen soll, aber nicht muss. Wie gesagt, eine Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft liegt nur dann vor, genauso wie eine Einsteh- & Verantwortungsgemeinschaft, wenn man füreinander aufkommen will, sprich Wirtschaften & Einstehen.

Das willst du & musst du nicht.
Du hast so gesehen mit dem JC nichts zu tun. Das JC kann ruhig darüber Kenntnis haben dass du dort eingezogen bist, das ist in soweit kein Beweis für irgendwas.

Wenn das JC auf sie zu kommt & Unterlagen wie Einkommen von dir etc. haben wollen, dann schreibt deine Mutter entsprechend "NEIN, ich habe keinen Zugriff auf diese unterlagen und bin nicht berechtigt diese herauszugeben, wenden Sie sich an Herrn XY (also dich)".

Sollte das JC rechtswidrig Gelder kürzen oder dich ohne deinen Willen in ihre BG aufnehmen, schreibt Ihr einen Widerspruch dagegen. Entsprechende Vorlagen gibt es im WWW, hier darf ich nicht näher ins Detail gehen wie ein Widerspruch aussehen kann / sollte, da wir sonst schon in Richtung Rechtsberatung kommen.

Wenn du sagst du willst dich an der Miete beteiligen, dann soll deine Mutter den WBA soweit normal ausfüllen, jedoch beim Punkt "Kosten der Unterkunft" die verminderte Miete eintragen die Ihr ausmacht.

Hierzu solltet Ihr einen Untermietvertrag erstellen oder dahingehend anpassen, mit dem Mietanteil wie viel Miete du bezahlen willst. Hierzu ist auch Anlage KdU auszufüllen und dem WBA hinzuzufügen.

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Comp4ny  26.12.2020, 20:13
@Daniel2390

Nicht dafür.

Ich würde noch beim Punkt "wenden Sie sich an Herrn XY (also dich)"." gerne ergänzen, dass wenn das JC sich dann an dich wendet und deine Einkommensnachweise haben wollen, diesen dann schreiben "wozu brauchen Sie das? Da ich eine WG mit meiner Mutter bilde, bin ich nicht verpflichtet Ihnen mein Einkommen mitzuteilen".

Das JC versucht hier gerne viele verschiedene Tricks, die als Laie erstmal "normal" aussehen aber rechtswidrig ggf. sind.

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Daniel2390 
Fragesteller
 26.12.2020, 20:21
@Comp4ny

Ich habe mir gerade die "Aufnahme weiterer Personen in Ihrer Wohnung" an meine Mutter gerichtet (nach meinem Schreiben an den Vermieter) angeschaut und da steht "Aus dieser Genehmigung kann kein Recht zu einer (entgeltlichen) Untervermietung Ihrerseits ... hergeleitet werden". Es heißt bevor ich etwas mit meiner Mutter abschließe, soll ich mich am besten an Unternehmensgruppe X (Vermieter) wenden?

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Comp4ny  26.12.2020, 20:33
@Daniel2390

Es bedarf immer die Zustimmung des Vermieters ob man Untervermieten darf oder nicht. Wenn in dem Schreiben von deinem Vermieter bzw. der Mutter es so darin steht, dann bedeutet es dass du nicht für Ihre Miete aufkommen darfst, solange es keine schriftliche Erlaubnis des Vermieters vorliegt.

Also ja, wenn du für die Miete aufkommen willst, musst du dich an den Vermieter wenden und dein Interesse diese anteilig zu übernehmen bekunden & am besten erklären, dass dann weniger Miete vom JC kommt und die Differenz von dir getragen wird.

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Daniel2390 
Fragesteller
 26.12.2020, 20:54
@Comp4ny

Danke nochmals. Ich habe eben noch zusätzlich recherchiert, es gibt noch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, die mir harmloser scheint..

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Comp4ny  26.12.2020, 20:58
@Daniel2390

Ja gibt es.
Hier auch etwas dazu erklärt: https://hartz.info/index.php?topic=37891.0

Das Prinzip wäre hier aber m.E. das gleiche, nur dass es separat geschlossen wird als im Untermietvertrag angegeben. Probieren ob das JC so darauf anspringt. Manche ja, manche nein. Sollte es nicht klappen, an den Vermieter wenden.

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vanillaxoxo  27.12.2020, 02:53
@Daniel2390

Hör nicht darauf, ich garantiere dir, dass deine Mutter richtig Stress bekommt und Gelder zurückgezahlt werden müssen. Gerade wrnn du länger als ein paar wichen bei deiner Mutter wohnst UND da gemeldet bist. Deine Mutter muss beim Weiterbewillugungsantrag angeben, dass jemand eingezogen ist

Du wirst die Hälfte der Unterkunftskostem tragen müssen. Aber eine Frage, du verdienst Geld, wieso willst du auf Kosten der Steuerzahler mietfrei wohnen?

Ja, wenn du betrügen willst, hoffe ich sehr, dass ein Nachbar das dezent weitergibt....

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DerHans  27.12.2020, 09:50
@vanillaxoxo

Sowohl Mutter als auch Sohn begehen bewusst einen Sozialbetrug, wenn sie den Folgeantrag falsch oder unvollständig ausfüllt. Dass sie sich dieser Tatsache auch bewusst sind, zeigt, ja, dass sie sich hier erkundigen, wie sie eine Aufklärung verhindern wollen.

Wenn sie dann die Rückzahlung und Strafe nicht zahlen können, werden sie sich auf lange Zeit mit dem Existenzminimum abfinden müssen.

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Comp4ny  27.12.2020, 10:27
@DerHans
Sowohl Mutter als auch Sohn begehen bewusst einen Sozialbetrug,

Wusste gar nicht dass es "Sozialbetrug" gibt in unserem Rechtstaat.

Wenn sie dann die Rückzahlung und Strafe nicht zahlen können, werden sie sich auf lange Zeit mit dem Existenzminimum abfinden müssen.

Da musst nichts zurückgezahlt werden Hansi :)
Wissen wie & wissen anwenden sind zweierlei Dinge.

Deine Mutter muss beim Weiterbewillugungsantrag angeben, dass jemand eingezogen ist

Hat auch niemand gesagt dass es nicht angegeben werden kann. Vielleicht erstmal richtig Lesen.

Du wirst die Hälfte der Unterkunftskostem tragen müssen. Aber eine Frage, du verdienst Geld, wieso willst du auf Kosten der Steuerzahler mietfrei wohnen?

Du bist noch immer eine Rechtsgrundlage schuldig & habe dir auf diesen Unsinn schon geantwortet. Es zeigt auch dass du die Antworten vom FS nicht richtig gelesen hast, sonst würdest du solch einen Unsinn nicht schreiben.

Mietfrei wohnen ist kein Betrug, wenn weder der Vermieter Geld will. Sollte das JC eigenmächtig Miete kürzen, handeln dieses Rechtswidrig & jeder Anwalt wird sich freuen.

Du solltest erstmal alles Lesen bevor du irgendwas in die Welt verballerst, was längst schon erklärt wurde. Am besten sagst du auch gleich noch mit, dass man als Paar immer zusammen Wirtschaftet & füreinander einsteht xD
Und eine WG ja gar nicht erst möglich ist & das über ein Jahr hinaus. Komm bitte sag das! Bitte :)

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DerHans  27.12.2020, 11:41
@Comp4ny

Selbstverständlich müsste die Mutter sich dann die (Unter-)Mietzahlung des Sohnes als Einkommen anrechnen lassen.

Aber leider gibt es solche Schmarotzer, die dafür verantwortlich sind, dass andere scheel angesehen werden, wenn sie unverschuldet in diese Situation gelangt sind. Und traurigerweise gibt es hier auch noch Leute, die sie dazu ermutigen, den Staat zu betrügen.

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Comp4ny  27.12.2020, 12:22
@DerHans
Selbstverständlich müsste die Mutter sich dann die (Unter-)Mietzahlung des Sohnes als Einkommen anrechnen lassen.

... Hansi, NEIN muss sie nicht. Hier kämen es einer BG bzw. HG gleich.
Das liegt hier nicht vor & solche Themen und Aussagen waren auch schon öfters in Rechtsforen Gesprächsthema.

Wenn der Vermieter eine Doppelmiete akzeptiert, was er nicht muss, dann wird einfach nur weniger KdU gezahlt und fertig. Die Differenz zahlt der Sohn. Kein JC wird und kann gegen einen Vermieter klagen, gefällst diesem zuzustimmen.

Wenn das JC eigenmächtig die Miete kürzen würde, dann wird der Sohn womöglich hier die Differenz bezahlen, wäre dennoch seitens des JC rechtswidrig & der Vermieter kann hier sogar aktiv werden gegen das JC.

Der Vermieter kann auch im Sinne des BGB die Zahlung des Sohnes verweigern! ... sollte die Mutter dann aber die Wohnung verlieren, kann das JC dafür haftbar gemacht werden. Ich habe mein Lebenslang mit SBs zu tun gehabt, die ihre Macht nur missbraucht haben wie sie wollten. Die meisten sind daran gescheitert oder arbeiten heute in keiner Kundenfunktion mehr.

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DerHans  27.12.2020, 12:24
@Comp4ny

Du hast weiter oben selbst geschrieben, dass du das JobCenter betrogen hast. Damit würde ich hier nicht rum prahlen, an deiner Stelle.

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Comp4ny  27.12.2020, 12:26
@DerHans

WO soll ich diesen Unsinn geschrieben habe? Zitieren bitte!

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DerHans  27.12.2020, 12:31
@Comp4ny

"Ich habe auch Mietfrei bei meiner Ex-Freundin für fast 1 Jahr gelebt, beide im ALG II-Bezug & es wurde nichts angerechnet oder das JC hat Theater gemacht."

Das hast du selbst geschrieben

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Comp4ny  27.12.2020, 12:58
@DerHans

Richtig, das habe ich geschrieben.
So und nun erkläre mir mal bitte WO hier bitte der Betrug gewesen sein soll? Kannst du nicht, weil es kein Betrug gibt wenn es dazu gültige Gesetze gibt.

Fangen wir erstmal mit deinem Wort "Sozialbetrug" an. Sozialbetrug gibt es nicht (!) .. sondern wird es nur fälschlicherweise Umgangssprachlich als solches bezeichnet. Es gibt nur Betrug nach § 263 StGB worunter dein "Sozialbetrug" fallen würde.

Ich habe auch Mietfrei bei meiner Ex-Freundin für fast 1 Jahr gelebt

Genau genommen waren es 10 Monate.
Offiziell sogar dem Jobcenter bekannt. Ich setze dem ganzen sogar nochmal die Krone auf. Tatsächlich war ich die ersten 7 oder 8 Monate noch in Thüringen gemeldet, aber habe Leistungen aus NRW erhalten ehe ich mich umgemeldet habe. Bevor du jetzt sagst es sei Betrug, nein ist es bei weitem nicht.

Hier greift nämlich § 36 Abs. 1 SGB II. Die erste Zeile sagt hier alles aus.
Mehr muss man dazu nicht sagen.

Das JC wusste davon bescheid, dass meine Ex und ich auch ein Paar waren. Hat es deswegen Theater gemacht? Nein hat es nicht. Warum? Weil hier zum einen erstmal § 7 Abs. 3a SGB II greift. Stichpunkt "Probejahr" und so UND weil wir grundsätzlich nicht gemeinsam gewirtschaftet haben. Und selbst über das Jahr hinaus, müsste ein wechselseitiger Wille erstmal bewiesen werden. Kann das JC aber nicht weil es keine Gemeinsamen Kinder oder andere Gemeinsamen "Beweise" geben würde wie gemeinsame Konten.

Selbst wenn man in dem selben Bett schläft, ist das kein Beweis eines wechselseitigen Willen. Hierzu gibt es auch rechtskräftige Urteile.

Defakto: Kein Geld angerechnet.

Das Mietfreie Wohnen hat das Jobcenter sogar bewilligt & und wurde entsprechend beim Hauptantrag (da neues Bundesland) auch angegeben bzw. Anlage KdU gar nicht erst groß ausgefüllt. Hier lag sogar Anfangs keine Erlaubnis für einen Untermietvertrag vor, der kam erst wesentlich später, dieser war aber auf Mietfreiheit ausgelegt weil meine Ex keine Miete haben wollte bzw. es am Ende nur wieder Probleme gegeben hätte.

Wer keine KdU beantragt, bekommt auch keine KdU. Ganz einfach.

Der Untermietvertrag wurde damals mit eingereicht, aber eben auch die Erklärung seitens meiner Ex dass ich Mietfrei dort wohnen darf. Üblicher Papierkram das das JC so haben will wenn man einen Untermietvertrag bekommt. Das was aber der Vermieter hätte machen können, wäre die Miete erhöhen (!), dann hätte ich KdU beantragt.

Der Vermieter stimmte dem ganzen aber zu, das Thema war Erledigt.
Ich bekam meine Regelleistung, meine Ex & ihre Tochter ihre.

Es kam noch nicht einmal auch nur ansatzweise irgendwas in Form eines Versuches mich und meine Ex in eine BG zu stecken, weil von Anfang an das schon unterbunden & dem JC signalisiert wurde, ich kenne meine Rechte.

Anders war es bei meiner anderen Ex-Freundin in Thüringen.
Dort hatte man versucht mich in eine BG zu stecken sogar in eine Haushaltsgemeinschaft sowie eine Hausgemeinschaft (auch das sind wieder 2 unterschiedliche Dinge). Dabei wohnte meine Ex zu diesem Zeitpunkt in einer Mutter-Kind-Einrichtung.

Resultat: Sind mehrfach gescheitert & haben es aufgegeben.

Ich alleine bewohnte sogar für 10 Monate eine 3-Zimmer-Wohnung mit über 60 qm bei einer Gesamtmiete von knapp 400 €. Davon stand mir Bruttokalt 315 € zu, auch hier waren wir nur als WG gemeldet, das JC bezahlte 305 € jeden Monat Miete. Die Differenz bezahlte ihr Vater.

Auch habe ich über 5 Jahre in Kiel gelebt, ebenfalls mit meiner Ex-Freundin als WG ohne auch nur eine Anrechnung. Sie bekam ich volles Geld, ich bekam mein volles Geld inkl. jeder 50% seine Miete.

Deswegen lieber Hans, sage ich es gerne nochmal: Das hat nichts mit Betrug zu tun sondern schlicht und ergreifend dem Wissen, sondern habe ich mich immer schön an die geltenden Gesetze gehalten & Urteile die es so gibt. Da ist jedes Jobcenter leider Machtlos und jeder Versuch rechtswidrig etwas zu tun, wird von mir mit Widersprüchen oder gar per Anwalt beantwortet.

Man muss die Gesetze nur verstehen!

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vanillaxoxo  27.12.2020, 17:00
@vanillaxoxo

Was ich sonsz so von dir halte

Aber eins weiß ich, es gibt viel zu viele Schmarotzer un Deutschland die andere für sich arbeiten lassen. Aber das geht nicht immer und auch nicht immer lange gut und dann darf Schmarotzi gucken wo er bleibt. Jeder Schmarotzi. Oder er muss endlich für seinen Unterhalt arbeiten, wie jeder andere Mensch auch.

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vanillaxoxo  27.12.2020, 17:03
@DerHans

Der labert workluch nur Blödsinn. Plötzlich wurde die Miete von beiden zu 50 Prozent getragen. Das ist nicht mietfrei und alle anderen sagen genau das, dass der FS die Hälfte der Miete übernehmen muss.

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Comp4ny  27.12.2020, 18:16
@vanillaxoxo

Es ist immer wieder interessant Menschen zu sehen, die sagen "Das ist gelogen, schwachsinn, unmöglich" usw.
Vor allem dann, wenn man das "Weltbild" was man sich einredet plötzlich etwas ganz anderes ist als was man vll denkt zu wissen. Ich weiß... die Wahrheit tut weh, aber lieber die Wahrheit hinnehmen und den Schmerz ertragen und aus dem Schmerz lernen & es besser machen.

Ich kann es hier nur nur nochmals sagen... wie schon so oft heute, setzt euch beide (Du & Hansi) mit dem SGB II auseinander. Lest euch ein, versteht was im WWW auf diversen Seiten steht, lernt zwischen den Zeilen zu lesen.
Lernt rechtskräftige Urteile kennen UND VERSTEHT was es bedeutet. Den das scheint Ihr beide nicht zu können, was als Laie durchaus nachvollziehbar ist.

Aber irgendwo im WWW gibt es immer eine Seite, ein Forumpost oder ein Blog der es "vereinfacht" erklärt.

Und genau hier ist auch § 7 SGB II wichtig zu kennen im Zusammenhang mit einer BG & zu verstehen WAS da überhaupt steht oder § 36 Abs. 1 SGB II.
Denn wer § 36 versteht, weiß schon mal dass man von dem Bundesland Geld bekommt, bei dem man noch nicht mal gemeldet sein muss, sondern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und jetzt tippt euch mal mit eurem Finger an euren Kopf... denkt mal über die von mir erwähnte 1. Zeile ganz genau nach.

Mein Wissen ist sehr Umfangreich im Sinne des SGB & was man darf, kann und was nicht. Natürlich kenne ich auch einige Tricks was man im laufe der Jahre lernt, aber immer im Rahmen des Gesetzes, deswegen weiß ich auch was in gewissen Sachen zu tun ist oder was wie geschrieben bzw. Formuliert werden muss.

Aber eins weiß ich, es gibt viel zu viele Schmarotzer un Deutschland die andere für sich arbeiten lassen.

In diesem Fall stimme ich dir ausnahmsweise mal zu.

Plötzlich wurde die Miete von beiden zu 50 Prozent getragen.

Du verwechselst hier was gewaltig.
Dieses betrifft NICHT meine letzte Ex, sondern meine Vor-Vorletzte mit der ich über 5 Jahre zusammengelebt habe. Das war von ca. 2013 - 2018. Macht 5 Jahre. Mietfrei habe ich bei meiner letzten Ex gewohnt & was sogar meine Leistungsbescheide der letzten Monate belegen, dass nur meine Regelleistung gezahlt wurde.

Zu deiner Erklärung. Seit 2013 hatte ich 4 Ex-Freundinnen gehabt.
Davon bei 3 über Monate oder Jahre gelebt. Immer als WG, so wie es das Gesetz vorschreibt.

Das ist nicht mietfrei und alle anderen sagen genau das, dass der FS die Hälfte der Miete übernehmen muss.

Ich denke das Thema brauchen wir nicht weiter vertiefen, es wurde hier schon alles gesagt.

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vanillaxoxo  27.12.2020, 20:36
@Comp4ny

Genaz. Es wurden gute und hilfreiche antworten gegeben, deine (und deine Kommentare) gehören nicht dazu.

Deine Anleitung zum Betrug schon mal gar nicht! Du bist echt .......... Und jetzt greift die "Netiquette".....

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SimonG30  27.12.2020, 21:33
@vanillaxoxo

er ist ein typisches Beispiel für den Dunning - Kruger - Effekt... Je gefährlicher das Halbwissen oder vermeintliche Wissen, umso mehr wird darauf herumgeritten. Mit solchen Leuten lohnt keine weitere Diskussion ab einem gewissen Punkt.

Und anderen selbst Halbwissen oder "Nicht verstehen" von Gesetzen / Urteilen vorwerfen... Genau mein Humor

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Comp4ny  27.12.2020, 21:42
@SimonG30
Mit solchen Leuten lohnt keine weitere Diskussion ab einem gewissen Punkt.

So schaut es aus :) Deswegen diskutiere ich da auch nicht weiter.
Die Realität & Erfahrungen sprechen für sich, alles andere wurde ja schon gesagt :)
Schon Praktisch wenn man sogar im Freundeskreis JC-Mitarbeiter hat *ups*

Deine Anleitung zum Betrug schon mal gar nicht!

Ich warte den ganzen Tag schon auf eine Erklärung & Untermauerung dieser Behauptung mit FAKTEN :)

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vanillaxoxo  28.12.2020, 01:40
@Comp4ny

Müll, sonst nichts. Und dass du den ganzen Tag nichts zu tun hast, kann man hier lesen..... Wie wäre es mit arbeiten? Nur so eine Idee....

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Comp4ny  28.12.2020, 12:13
@vanillaxoxo
Wie wäre es mit arbeiten? Nur so eine Idee....

So kann man doch entspannt in den Tag starten, wenn man erstmal zum Lachen gebracht wird :)

Ich arbeite jeden Tag mein Herzchen & mache nebenbei noch einen Schulabschluss nach, parallel lerne ich sogar noch ein bisschen Mandarin. Und das alles, Corona bedingt, von Zuhause aus. Also ja mein Herzchen, deine Vorurteile sind bestens erfüllt <3 ...nur leider sehr daneben 🙄

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vanillaxoxo  28.12.2020, 14:50
@Comp4ny

Na wenn es so ist, wieso lässt du andere deine Miete zahlen?

Und nochmal die Frage, wieso sollten andere die Miete des FS übernehmen?

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Deine Mutter kann mit dir einen Untermietvertrag schließen. Dann bildet ihr KEINE Bedarfsgemeinschaft.

Dann werden ihr natürlich die Kosten der Unterkunft entsprechend gekürzt.

Comp4ny  26.12.2020, 19:46
Dann werden ihr natürlich die Kosten der Unterkunft entsprechend gekürzt.

Nein werden sie nicht, wenn man über das Thema der Mietfreiheit argumentiert.

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DerHans  26.12.2020, 19:48
@Comp4ny

Wie kommst du auf die Idee, dass du dann dort kostenlos wohnen könntest, und deine Mutter bekommt die Kosten der Unterkunft vom Staat bezahlt?

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Comp4ny  26.12.2020, 19:49
@DerHans

Weil es nun mal so möglich ist.
Ich habe auch Mietfrei bei meiner Ex-Freundin für fast 1 Jahr gelebt, beide im ALG II-Bezug & es wurde nichts angerechnet oder das JC hat Theater gemacht.

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DerHans  26.12.2020, 19:50
@Comp4ny

Dann hast du mit deiner Freundin zusammen das JobCenter betrogen.

Damit würde ich nicht öffentlich "hausieren" gehen.

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Comp4ny  26.12.2020, 19:53
@DerHans

Woher auch immer du diese Annahme nimmst... scheinst du dich mit dem SGB II-Recht recht wenig auszukennen.

Den Staat zu betrügen würde man, wenn man zusammen Wirtschaftet & Haushaltet & dabei offiziell sich als Wohngemeinschaft gibt. DANN hat man Betrug bzw. Erschleichung von Leistungen begangen.

Vielleicht solltest du dich mit gültigen Gesetzen & Urteile näher befassen, bevor du von Betrug redest wo keiner ist. Viel mehr ist die Mietfreiheit sogar zum Vorteil für das Jobcenter.

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DerHans  27.12.2020, 09:34
@Comp4ny

Wenn du bei deiner Mutter kostenlos wohnst, und NICHT deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft trägst, ist das eindeutig BETRUG.

Und den Zuzug des Sohnes in die vom Staat finanzierte Wohnung NICHT dem Jobcenter anzuzeigen ist ebenfalls BETRUG

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Comp4ny  27.12.2020, 10:19
@DerHans

Okay <3

Zum Glück kann ich da auf die Realität zurückgreifen :-* und Erfahrungen in beide Richtungen vorweisen & mehr. Sowohl bei Eltern als auch bei Ex-Freundin(en) und das Jobcenter wusste über aaaalles Bescheid. Und soll ich dir mal was erzählen? Das Jobcenter wollte erst gar keine Miete bezahlen (im Fall von meinen Eltern) O_O ... erst nachdem ich da Druck gemacht habe DASS sie es machen müssen.

Und solange der Vermieter nein sagt, sagt der Vermieter nein, demnach ist das JC da leider auch Machtlos & jegliche Anrechnung oder Kürzung wäre rechtswidrig. Soll das JC das mal versuchen, jeder Anwalt wird diesen Fall gerne annehmen... leicht verdientes Geld :-*

Würde gerne beim Gerichtsverfahren dabei sein wie das JC gegen den Vermieter vorgehen will :D

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DerHans  27.12.2020, 11:45
@Comp4ny

Wieso sollte das JobCenter gegen den Vermieter vorgehen? Hier ist die Mutter in der Pflicht, wahrheitsgemäß den Fragebogen zu beantworten.

Der Vermieter hat Anspruch auf seine volle Miete (incl. des Nebenkostenanteils für 2 Personen)

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Comp4ny  27.12.2020, 12:23
@DerHans
Hier ist die Mutter in der Pflicht, wahrheitsgemäß den Fragebogen zu beantworten.

Wie ich dir schon mehrfach erklärt habe & dem FS auch sagte, kann die Mutter den Zuzug durchaus bekannt machen. Aber erstmal angerechnet darf hier nichts.

Der Vermieter hat Anspruch auf seine volle Miete (incl. des Nebenkostenanteils für 2 Personen)

Wenn der Vermieter es denn will, was er aber aktuell nicht will.
Der FS hat klar zitiert was in dem Schreiben drin steht vom Vermieter. Der Vermieter kann die Zahlung vom Sohn sogar im Sinne des BGB verweigern.

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