Wie viel Geld darf ich auf meinem Konto haben wenn meine Mutter Hartz IV Empfängerin ist?

4 Antworten

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Wenn Du ausziehst gehörst Du nicht mehr zum Haushalt deiner Mutter, dann gilt für dich auch das sogenannte Schonvermögen nicht mehr.

Du als Kind unter 21 Jahren darfst 3100 Euro und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen haben, oder dann im Leistungsbezug ansparen.

Denn auch Du wirst Leistungen beziehen, auch wenn deine Mutter diese für dich bekommt.

Es sei denn Du würdest selber unter 25 soviel anrechenbares Einkommen haben, dass Du damit deinen eigenen Bedarf decken könntest.

Dann würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus sein und müsstest dann im Regelfall deinen Bedarf selber an deine Mutter zahlen.

Dieser Bedarf liegt derzeit bei min. 373 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch dein Anteil von der Warmmiete, bei angenommen 2 Personen und 500 Euro Warmmiete wären das dann jeweils 250 Euro und dein Bedarf würde dann bei min. 623 Euro liegen.

Müsstest dann angenommen zumindest die 250 Euro Anteil Warmmiete und deinen Anteil für normalen Haushaltsstrom an deine Mutter zahlen und mit ihr ein Kostgeld für Verpflegung und Versorgung vereinbaren oder das dann selber machen.

Ab 18 bis 24 liegt der Regelbedarf dann bei derzeit 357 Euro.

Dein Vermögen und Einkommen wird nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, eine Ausnahme gibt es da nur bei deinem Kindergeld.

Wenn Du das zur eigenen Bedarfsdeckung nicht oder nur noch teilweise benötigen würdest, dann würde der nicht mehr benötigte Teil bzw.max.das volle Kindergeld wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

isomatte  13.09.2021, 21:09

Danke dir für deinen Stern !

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Jeder Zahlungseingang auf Deinem Girokonto mußt vom Jobcenter daraufhin geprüft werden, ob er auf Dein ALG 2 anrechenbar ist. Das neue Girokonto muß dem Jobncenter zeitnah gemeldet werden.

Wie viel Geld darf ich monatlich auf mein Konto schaffen damit meiner Mutter nichts abgezogen wird?

Der Abzug würde bei Dir erfolgen, aber kurz, knackig und grundsätzlich beantwortet:

Null €. Bei Erwerbseinkommen lautete die Antwort: 100 €.

Es kommt grundsätzlich darauf auf, was für Geld Du auf's Konto "schaffst". Davon hängt ab, ob bzw. wieviel angerechnet wird.

Und warum hat das Geld dass ich seit 5 Jahren spare etwas mit meiner Mutter zu tun?

Wenn Deine Mutter ALG 2 bezieht, und wenn Du als unter 25-jährige Person mit ihr in einer sog. Bedarfsgemeinschaft lebst und dadurch automatisch auch ALG 2 beziehst, dann dürft ihr/darfst Du ein gewisses "Vermögen" besitzen. Jedoch nicht zu viel. Diesbezüglich googel mal nach "ALG 2 Schonvermögen".

Heißt dass das alles was ich habe für’s Amt auch gleichzeitig der Besitz meiner Mutter ist?

Nein. Dein Eigentum bleibt Dein Eigentum.

Wird sich das ändern wenn ich ausziehe und wir nichtmehr in einem Haushalt wohnen?

Vielleicht. Im Wesentlichen hängt es davon ab, ob Du dann weiterhin ALG 2 beziehst oder ob nicht.

Solange du Teil der Bedarfsgemeinschaft bist, darfst du nur soviel ansparen, daß es nicht ausreicht, um wirklich aus dem Dilemma rauszukommen.

Die Beträge richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die je nach Einzelfall auch so umfangreich sind, daß es besser ist, wenn du dir die Infos über Google (Stichwort HartzIV) bzw. entsprechende Seiten beschaffst.

1 Du darfst 150€ mal Lebensalter auf dein konto haben!

2 Leider ist das so weil die kinder auch ausgebeutet werden deswegen zahlen sie in der Ausbildung auch einen miet anteil sind dafür aber aus der bg Dan meistens raus!

isomatte  31.08.2021, 17:39

Zu Nummer 2 sag ich besser einmal nichts.

Nummer 1 trifft nur auf Person zu, die min. 21 Jahre alt sind.

Der min. Schonbetrag unter 21 liegt bei 3100 Euro plus einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen, also min. 3850 Euro.

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