Ich soll meine vor ort verliehene Sache 150 km abholen oder ich bekomme sie nicht wieder, darf er das verlangen?

14 Antworten

Und jetzt möchtest du, dass wir mit deinem Ex-Kumpel reden oder was soll das hier? Kann dir doch keiner helfen deine privaten Konflikte zu lösen.

Ich würde an deiner Stelle die Abholung durch beispielsweise Hermes veranlassen und auch bezahlen. Dein Kumpel muss das Gerät nur zur Abholung bereit halten (wenn er will auch am Bahnhof)

iQhaenschenkl  30.10.2019, 09:28

Nein, er hat eine Bringeschuld!

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Martinkuu 
Fragesteller
 30.10.2019, 09:35

Nein selbstverständlich ist das meine Angelegenheit. Aber da ich keine Anwältin bin hole ich mir Tipps über dieses Portal wozu es doch auch da ist oder nicht...

Ja das mit Hermes ist keine schlechte Idee. Allerdings würde er es nicht rausrücken weil er es mir nicht so leicht machen will... ich habe ihn gebeten es in einen einfachen Briefumschlag zu stecken. Aber da hat er keinen Bock drauf... er besteht darauf dass ich mal ebend komme und es abhole

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Koernchen79  30.10.2019, 09:36
@Martinkuu

Nimm den Tipp von bwhoch2. Anschreiben mit Fristsetzung und Androhung, dass an den Anwalt zu übergeben. Fertig.

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Matsch12  30.10.2019, 10:01
@Martinkuu

Du hast die Möglichkeit einen Rechtsanwalt einzuschalten. Kostet halt Geld. Selbst wenn du im Recht bist nützt dir das nix wenn er sich quer stellt. Du musst dann dein Recht mit professioneller Hilfe durchsetzen. Ich würde ihm halt nochmals den Vorschlag mit Hermes anbiete, eine Frist setzen und ihm dein weiteres Vorgehen erklären. Dann einen Brief durch einen RA schreiben lassen und Druck machen, nächster Schritt ist dann die Klage.

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Du weißt doch bestimmt, wieviel das Spiel gekostet hat. Dass er es nur geliehen hat, ist unbestritten.

Schick ihm eine Mail mit Deiner Kontonummer und bitte ihn, das Geld dafür auf Dein Konto zu überweisen bis zum … Sollte das Geld bis dahin nicht auf dem Konto sein, schickst Du ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dieser kostet zusätzlich Gebühren und zieht, wenn er dann immer noch nicht zahlt, einen Vollstreckungsbescheid nach sich. Mit diesem kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, um das Geld einzutreiben oder das Spiel in Empfang zu nehmen. Alternativ kann er auch andere Sachen pfänden. Wichtig: Alle Kosten werden vom GV direkt bei Deinem Ex-Kumpel eingetrieben.

Vielleicht reicht schon die Drohung aus, dass Dein Ex-K. seinen Hintern in die Höhe bekommt und Dir das Spiel per Post schickt.

spelman  30.10.2019, 10:02

Und wenn er gegenklagt und glaubhaft machen kann, dass er das Spiel nie hatte? So was kann schnell nach hinten losgehen, wenn man nichts Schriftliches hat - was bei einem Verleih unter Freunden ja die Regel ist.

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bwhoch2  30.10.2019, 10:10
@spelman

Sofern es nicht schon Zeugen gibt und andere Bestätigungen seitens des Ausliehers, dass er das Spiel hat. Sein Angebot, am Dortmunder Bahnhof ein Treffen zur Übergabe zu vereinbaren, sagt doch schon aus, dass er es hat. Wenn das jetzt noch mit Mails, Whatsapp, SMS o. ä. unterlegt werden könnte, am besten mehrere verschiedene, würde der Behauptung wohl die Grundlage entzogen.

Eine Gegenklare wird wohl nicht kommen. Wenn dann allenfalls ein Widerspruch zum Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Ausleiher nicht soviel Intelligenz hat, um seine Möglichkeiten zu erkennen.

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Das Problem ist: Ganz unabhängig von Rechtslage, allgemeiner Üblichkeit und so weiter könntest Du es nicht durchsetzen. Selbst wenn Du ihm ein Gesetz nennst, in dem steht, dass er es Dir wiederbringen muß, wird er es nicht tun. Du müßtest ihn also verklagen. Dazu müßtest Du erstmal beweisen, dass das Spiel Dir gehört und er es geliehen hat. Das bringt Dich alles nicht weiter.

Wenn du nicht zufällig einmal aus anderem Grund nach Dortmund fährst, dann schreib das Spiel ab. Sowas passiert, man kann sich jahrelang darüber ärgern, oder es einfach vergessen.

Ich habe übrigens eine einfache Regel für Dinge, die ich verborge: Ich verborge nichts, worauf ich nicht im Zweifelsfall auch verzichten könnte. Das betrifft Geld, aber auch Gegenstände. In 99% der Fälle bekommt man es wieder, und in dem einen Prozent, wo es nicht funktioniert, kümmert es mich nicht weiter.

Martinkuu 
Fragesteller
 30.10.2019, 09:41

Ja da haben Sie wahrscheinlich recht. Ein guter Tipp mit dem abschreiben von Dingen. Ich werde in zukunft auch nichts mehr verleihen was ich gern wieder hätte

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BalZakBarsoom  30.10.2019, 09:57

Das ist so schlicht nicht richtig.

Sie Antwort von "bwhoch2"

Für einen gerichtlichen Mahnbescheid benötigt man erst mal kein Gericht, und man muss auch nicht nachweisen, das Einem das zusteht.

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spelman  30.10.2019, 10:04
@BalZakBarsoom

Alles richtig. Wenn Du aber auf einen harten Brocken triffst, der gegen den Bescheid klagt? So einfach ist das nicht, sonst könnte ja jeder kommen und auch gegen Dich einen Mahnbescheid austellen lassen.

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Natürlich kann er das nicht verlangen, es ist ja dein Eigentum. Mal abgesehen davon, dass die Fahrkarte Osnabrück - Dortmund mehr kostet als das Spiel (ich fahre die Strecke einmal die Woche).

Ich könnte jetzt anbieten, dass er es in Dortmund bei meiner Arbeit vorbei bringt und ich es dann nach Osnabrück mitbringe. Dann müsstet du es aber bei mir abholen. Bisschen kompliziert.

Der soll sich wegen 1,55 Porto nicht so anstellen.

Stelle ihn einfach das Spiel in Rechnung.

Die Kosten für den Mahnbescheid würde ich mir auch noch gefallen lassen.

Er hat massive Problem dadurch, nicht du.