Rechtbestand - Gebrauchware verkaufen (eBay Kleinanzeigen)?

6 Antworten

"Nur der PC" bedeutet nicht, dass das nackte Mainboard mit 2 GB RAM und einer 64 GB-SSD verkauft wird und schon das Case Luxus wäre. Technisch sind Mainboard, RAM und SSD ausreichend dafür, als "PC" bezeichnet zu werden, aber so eine Lieferung würde niemand akzeptieren.

"Nur der PC" bedeutet, dass der PC als funktionsfähiges, praktisch aus der Verpackung heraus direkt nutzbares Gerät verkauft wird, und nur externe Peripheriegeräte nicht dabei sind - Monitor, Maus, Tastatur und Drucker hat man ja noch meistens vom vorherigen Rechner oder nutzt eh spezielle Hardware, z.B. Gamingmaus und eine extraleise Tastatur. PCs als solche können auch ohne Monitor und Eingabegeräte genutzt werden, z.B. als Fileserver.

Das Netzteil dagegen ist ein essentieller Bestandteil des Rechners, ohne das er nicht funktionsfähig ist. Da setzen Käufer voraus, dass es mitgeliefert wird.

Ergänzung: Natürlich ist das keine Rechtsberatung von mir, sondern mein Verständnis der Gegebenheiten. Ich bin kein Anwalt.


MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:13

Jo, Netzteil ist ja meistens im PC verbaut, daher ist dies ja auch kein Problem. Ich bau ja schlieslich kein Netzteil aus und verdchicke dann dem PC. Wemn der PC allerdings nur 4cm breit ist und so groß wie nhh CD ist, gehe ich davon aus, dass keines Verbaut ist. Frage: Was heißt für dich (Verkauft wird nur der PC?)

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Trilobit  04.04.2022, 19:24
@MuckiHD

Wenn ich einen PC bestelle, erwarte ich auch tatsächlich die Lieferung eines PCs, an den ich meine Maus, die Tastatur und den Monitor anschließe und dann in der Lage bin, ihn zu nutzen. Zu einem PC gehört - wenn nicht ausdrücklich dabeisteht, dass kein Netzteil mitgeliefert wird - selbstverständlich auch das Netzteil, sonst fehlt genau diese Nutzbarkeit. Ein Netzteil des vorherigen Rechners hat man meistens eher nicht mehr, und selbst wenn, hat es oft die falschen Leistungsdaten oder der Stecker passt nicht.

Wenn du ein Auto kaufst und der Verkäufer "nur das Auto" verkauft, erwartest du vielleicht keine gültige Hauptuntersuchung, denn da weiß man, dass die irgendwann abläuft und Autos halt manchmal ohne HU verkauft werden. Aber wenn der Verkäufer sich nach dem Kauf auf den Standpunkt stellt, dass "nur das Auto" auch keine Räder umfasst, wirst du das vermutlich nicht einfach hinnehmen, richtig?

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MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:36
@Trilobit

Daa ist was dran, will mich da jetzt auch in keinster Weise irgendwie rausreden oder so. Ich habe eventuell einen Fehler gemacht und wenn das Rechtens auch so im Gesetz steht, werde ich natürlich auch für ein nicht vorhandenes Netzteil geradestehen. Mir gehts net um die 13€ die ich dafür Zahle ein Netzteil zu Ihm zu schicken, sondern einfach darum, wie es mit der Beschreibung aussieht.

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Trilobit  04.04.2022, 19:42
@MuckiHD

Ich gehe davon aus, dass die Beschreibung, so wie du sie bisher formuliert hast, unzureichend ist.

@chanfan ist aufgefallen, dass du offenbar gewerblich verkaufst. Dann können solche Missverständnisse auch einen Reputationsschaden zur Folge haben (z.B. schlechte Bewertungen auf Portalen), der sich auf die Umsatzzahlen auswirken kann.

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MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:51
@Trilobit

Nein, ich mache das nicht Gewerblich. Dafür wäre mir der ganze Aufwand viel zu kompliziert. Ich verkaufe hauptsächlich alte Kleidung die ich nichtmehr mag / brauche für kleines Geld. Ab und an besorge ich mir auch nen Laptop oder PC um ihn wieder ans Leben zu bekommen. Mal habe ich lust nach einem Jahr bisschen Rumzulöten, mal nach nem Monat. Es kommt drauf an. Ich habe keine Erwartenshaltung jeglichen Gewinn oder so zu machen. Dabei sind das alles etwas ältere PCs (um das Jahr 2000) wo ich eventuell Kondensatoren oder so neu auflöte weil die alten geplatzt sind. Vieles ist aber sowieso nichtmehr zu Retten.

Ich mache das, weils mir Spaß macht an Sachen zu Basteln. Verkaufen oder Wegwerfen muss ich auch irgendwann mal. Der Keller hat ja nicht unendlich Platz!

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Nein, musst Du nicht. Du hast nicht geschrieben dass Du es verkaufst und auch nicht "PC mit allem drum und dran".

Der Käufer hätte fragen können, ob auch ein Netzteil dabei ist.

Um sowas in Zukunft zu vermeiden (und Menschen die weniger nachdenken auch eine Chance zu geben), könntest Du eine Art "Warnung" dazuschreiben, dass nur der PC und kein Zubehör verkauft wird.


MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:01

Das mache ich ja immer. Ganz unter haue ich mehrere Ausrufezeichen und schreibe extra mit Abständen dazwischen, dass diese das auch Problemlos sehen können. Habe ich noch nie Probleme mit gehabt.

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MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:07
@MuckiHD

Das meinte eher dann noch:

Zu ihrer Information :

Maßgeblich ist hier § 434 BGB.

Der Verkäufer hätte ausdrücklich angeben müssen, dass eine für die Inbetriebnahme wesentliche erforderliche Komponente fehlt. Da er dies nicht tat, greift die gesetzl. Vorschrift zur Beschaffenheit, wonach der Käufer sich gem. § 434 I Nr. 2 BGB eine Sache erwarten kann, die sich "...für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann...".

Dafür spricht auch die Artikelbeschreibung, in welcher der Verkäufer ein einwandfrei funktionierendes Gerät anbot, dem lediglich "...kein weiteres Zubehör..." beiliegt. Damit hat der Verkäufer in jedem Falle ein Gerät zu liefern, das der Empfänger zumindest in Betrieb nehmen kann.

Ein fehlendes Netzteil widerspricht dem eklatant.

Der Umstand, dass auf dem Bild kein Netzteil zu sehen ist, steht dem nicht entgegen. Ein für den Betrieb erforderliches externes Netzteil ist der Hauptsache gleichermaßen zuzurechnen, wie ein eingebautes Netzteil.

§ 97 BGB ist in der Beurteilung insofern einschlägig, alsdass in Abs. 1 Satz 2 die Verkehrsanschauung einen Ausschlusstatbestand darstellt, die hier zu bejahen ist. Eine bereits für die bloße Inbetriebnahme erforderliche Komponente, wie z. B. ein Netzteil, ist entgegen jeglicher überkommenen Verkehrspraxis kein Zubehör. Aber auch Satz 1 erfordert, dass Zubehör KEIN Bestandteil der Hauptsache ist, sondern vielmehr bestimmt sein muss, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen (im Sinne von unterstützen/erweitern).

Fazit: der Verkäufer ist im Rahmen seiner Vertragserfüllung zur Nachlieferung des zugehörigen Netzteiles verpflichtet.

Ich bitte um Zusendung eines Netzteils, weil es ein Bestandteil des Gerätes ist und kein Zubehör. Zudem wurde über diesen Sachverhalt in ihrer Beschreibung nicht informiert.

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Wenn in einem der Bilder ein Kabel war, dann kann das als Täuschung durchgehen.

Wenn der PC bei den Bildern an war, dann kann das auch als Täuschung durchgehen

Wenn du in der Beschreibung leserlich geschrieben hast, kein Ladekabel, dann ist gut. Wenn du das nicht ausdrücklich geschrieben hast, dann täuschen die Bilder leider wieder


MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:05

Habe auf den Bildern nur einen PC zu sehen ohne jegliche Kabel etc.

Der PC ist aus, hat keine USB Stick oder sachen des weiter dran.

In der Beschreibung habe ich nur geschrieben, dass (Nur der PC verkauft wird!). Habe jetzt nicht extra dazu geschrieben, da man sich ja vorstellen kann das nur der PC, nur der PC ist. Schreibe ja auch nicht rein, dass ich HDMi Kabel oder so verkaufe.

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Meiner Meinung hättest du das schon anführen müssen den zu einem PC gehört nunmal das Netzteil dazu. Ohne Netzteil funktioniert das Teil schließlich nicht.


MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:08

Klar, verstehe ich ja. Ich hatte nur jahrelang kein Problem damit, wenn ich das so verkauft habe. Egal ob es Schwesters altes Handy war, Papas PC usw.

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Over9000IQ  04.04.2022, 19:13
@MuckiHD

naja so ein Handy Ladegerät oder PC Strom kabel hat jeder rumliegen aber so ein spezifisches Mini PC Netzteil eher weniger.

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PCs haben generell ein Netzteil.

Hättest dazuschreiben können das es fehlt.


MuckiHD 
Fragesteller
 04.04.2022, 19:10

Klar, verstehe ich. Irgendwann gewöhnt man sich nur an das, was man davor schon gemacht hat. Wenns jahrelang keine Verständnisfehler gab, macht man ja einfach so weiter wie zuvor. Nicht wahr?

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