ich habe versehentlich ein geklautes Handy gekauft was mache?

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Geh nicht heute Nachmittag sondern heute morgen ...gleich jetzt. Wenn du keine Zeit hast ruf an und sag was passiert ist und dass du heute mittag kommst. Warum? Weil du jetzt beweisen musst dass nicht DU das Ding geklaut hast sondern dass auch du ein Opfer bist. Unter Umständen ist das geklaute Handy inzwischen geortet worden ( Du hast es ja eingeschalten, oder?) und die Polizei wurde bereits über den Standort informiert.

user8215 
Fragesteller
 14.03.2016, 08:40

Besten Dank ich habe gestern tel. Jedoch hiess es nur in dringenden fällen dran bleiben ich habe das handy augeschaltet genau aus diesem grund ich werde es sofort nach dem polizei besuch einschalten ich habe aber leider schule bis um 4 rufe aber über mittag an  danke danke danke

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Auf jeden Fall Polizei infomieren. Am besten so schnell wie möglich..
Ich hoffe für dich, dass du noch Kontaktdaten von dem Verkäufer hast, da du dein Geld sonst nie wieder bekommst..
Wenn du die Polizei informiert hast und der richtige Besitzer gefunden wurde, ohne das der Dieb ausfindig gemacht werden konnte, musst du das Handy zurück geben. Ohne Anspruch auf dein Geld. (Man kann kein Eigentümer gestohlener Gegenstände werden)

user8215 
Fragesteller
 14.03.2016, 09:01

Danke das ist auch meine befürchtung deshalb versuche ich es am morgen noch selbst mein geld zurück zu bekomen durch die imei danke

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Monoclick  14.03.2016, 09:01

"An gestohlenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Eigentümer bleibt nach wie vor der alte Eigentümer. Der kriegt sein Eigentum meist von der Polizei zurück, wenn es nicht mehr benötigt wird für ein evtl. Verfahren.

Der gutgläubige Käufer findet entweder den Dieb und fordert von dem den Kaufpreis zurück plus Schadensersatz für Investitionen in den Verkauf bis hin zur Einschaltung eines Antwalts -

oder die Polizei findet ihn oder er stellt sich -

oder der Käufer lässt sich künftig von einem Verkäufer den Ausweis zeigen (tat ich mal, als mir ein vorbeiradelnder Freak im Straßencafé ein Klappvelo verkaufen wollte - und tat!) -

oder der angebliche oder tatsächliche Käufer des Handies weiß, dass es Diebesgut ist, dann macht er sich der Hehlerei schuldig:

§ 259 Hehlerei
"(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar."

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user8215 
Fragesteller
 14.03.2016, 09:39

Ich habe leider eben erst zuhasue gemerkt das es geklaut ist 

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Geh zur Polizei, das ist das Beste was du tun kannst. Wenn du die Daten von dem Verkäufer hast (Email, Adresse, Name usw.) dann nimm das unbedingt mit.

Hast du keine Adresse des Verkäufers. Im Prinzip lässt man sich immer eine Rechnung schreiben. Ausserdem brauchst du auch die Originalrechnung.  

Das heisst aber das du eine Adresse des Verkäufers hast..  Von daher geh doch einfach mal da vorbei und frage ihn was das alles soll...