Ich habe gerade einen 500€ schein gefunden, was sollte ich damit machen?

9 Antworten

Recht: Beim Fund eines Wertes von mehr als 10 Euro ist das Geld bei der Gemeinde/Polizei abzuliefern. 

Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt 5% vom Wert der Sache. 

Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat. 

Wie will aber der Eigentümer belegen, dass ihm das Geld gehört? Welche Transparenz bietet die Behörde dem Bürger, damit dieser Nachvollziehen kann, dass es sich gelohnt hat das Geld abzugeben?

Ethik: Wer hat das Geld verloren? Für manche Menschen ist ein 500 € Schein Kleingeld. Für andere Menschen sind hingegen 500 € 3/4 des Monatsbudgets. Ist der halbe Riese einem stinkreichen Schnösel aus seinem dicken Bündel entglitten und er wird das nie bemerken? Dir jedoch bringt ein solcher Geldsegen Erleichterung und Freude. Oder hat eine arme Oma, aus Angst vor einer drohenden Bankenschließung, ihr Monatsbudget abgehoben oder es anderweitig erhalten und nun tragischerweise verloren?

Aus welcher Quelle kommt dieses Geld, was liegt diesem Geld zugrunde? Ist es schmutziges Geld? Ist schmutziges Geld in unserem Kapitalismus der Finanzmärkte und Steuerparadiese die Regel oder Ausnahme?

Ist es ein echter Geldschein? Ist die Wahrscheinlichkeit, dass er falsch ist, sehr gering oder hoch?

Viele Händler verweigern angeblich die lila Noten, weil sie nicht das Wechselgeld parat haben. 

Du willst dich gerade einer Straftat, Fundunterschlagung" schuldig machen. Du hast den gefundenen Geldbetrag bei der Polizei, bzw. Fundbüro abzugeben, erst wenn er nach 6 Monaten seinem Eigentümer nicht zurückgegeben werden konnte, das ist bei Bargeld meist der Fall, dann gehört die Fundsache dir.

In einem Fundbüro abgeben. Wenn sich niemand meldet, dann kriegst du den zurück.

IchhabeWaffen  23.05.2017, 12:15

wozu den umweg über das büro dann?

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Mirarmor  23.05.2017, 12:16
@IchhabeWaffen

Zwischen dem Verlierer (das Gesetz spricht genauer vom Empfangsberechtigten) und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis.
Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten
anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert
von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde
(Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren.
Der Empfangsberechtigte schuldet dem Finder Ersatz seiner Aufwendungen
und den Finderlohn. Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %, von dem Mehrwert 3 %, bei Tieren stets 3 %

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kjklol  23.05.2017, 12:16

Weil man eigentlich dazu verpflichtet ist.

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lass den Schein bei einer Bank überprüfen, im Park gibt es mit Sicherheit auch Blüten

Solrak  23.05.2017, 15:54

"...im Park gibt es mit Sicherheit auch Blüten..."

Das finde ich gut! :-D

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Du machst dich strafbar wegen Unterschlagung wenn du diesen Geldschein nicht bei der Polizei abgibst. 

Und wenn du noch nicht einmal weißt, was du überhaupt kaufen sollst, wäre es außerdem noch sehr dumm!