Ich habe eine Kündigung erhalten Stromanbieter, aber die haben weiter Strom geliefert für 1. Jahr, musst nur bis Kündigung zahlen oder?

4 Antworten

Ich habe eine Kündigung erhalten Stromanbieter, aber die haben weiter Strom geliefert für 1. Jahr, musst nur bis Kündigung zahlen oder?

Nein. Du musst als Abnehmer den Verbrauch bezahlen, der tatsächlich angefallen ist.

Habe jetzt ein Termin beim Amtsgericht, habe sich schon Einspruch eingelegt und erwidert, das ich nur alles bis zur Kündigung zahle.

Das kannst du, interessiert nur niemanden.

kann die Richterin trotzdem sagen, das ich auch nach der Kündigung zahlen muss,

Sehr sicher wird sie das.

weil werde ich ausdrücklich ablehnen, weil ich davon ausgegangen das ich über Grundversorgung Strom weiterhin erhalte

Hast du auch. Sofern der örtliche Grundversorger derselbe war, bei dem du zuvor den Belieferungsvertrag hattest, ändert sich nur der Tarif, aber nichtmal der Gläubiger.


Sonnenschein706 
Fragesteller
 10.05.2024, 00:28

Ich habe doch geschrieben, der Stromanbieter hat gekündigt, aber für 2 Jahre weitert Strom geliefert, obwohl eine Kündigung vorlag. Bitte lesen dann antworten, bringt so nichts.

ich wurde nicht vom Grundversorger beliefert, weil ich weiterhin trotz Kündigung Strom erhalten habe.

jetzt will der Stromanbieter für die zwei Jahre Geld haben, diese habe ich abgelehnt und erwidert, das ich nur bis zur Kündigung zahlen werde, mehr nicht.

aber die Richterin meinte, das ich sowieso an Grundversorger zahlen müsste, wenn die nicht geliefert hätte, aber das spielt keine Rolle, normalerweise ist Fakt, eine Kündigung liegt vor und nur bisdahin müsste ich normalerweise zahlen

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FordPrefect  10.05.2024, 06:17
@Sonnenschein706

Was an

die Richterin meinte, das ich sowieso an Grundversorger zahlen müsste, wenn die nicht geliefert hätte

hast du nicht verstanden? Genau so ist es auch.

, aber das spielt keine Rolle,

Doch. Selbstverständlich erhältst du auch nach Kündigung weiter Strom. Der wird ja nicht abgeschaltet, wenn der Vertrag durch den Verbraucher gekündigt wurde, sondern es ändert sich allenfalls der Lieferant. Und es ist weiterhin nicht klar, ob dein Anbieter, den du gekündigt haben willst, nicht auch der dort zuständige Grundversorger ist. Und zudem kann die anbieterseitige Kündigung auch konkludent aufgehoben werden. All das wird sich vor Gericht klären.

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Klar wirst du das zahlen müssen und vermutlich auch den teureren Strom also die Grundversorgung. Vor Gericht zu gehen wird dich nur zusätzlich Gerichtskosten kosten.

Klingt sehr verwirrend. Auf welchen Termin hat Dich der Anbieter gekündigt? Solange der Vertrag noch läuft, liefert er natürlich weiter. Der Ausspruch der Kündigung und das Vertragsende müssen und werden nicht deckungsgleich sein.

Danach geht es tatsächlich in der Grundversorgung weiter, wann man sich nicht rechtzeitig anderweitig anmeldet. Aber auch die Grundversorger wollen Daten und Abschläge, d.h. man muss sich darum kümmern.

Der Lieferant hat dich nur bis zur Kündigung beliefert.

Alles darüber hinaus wird über die Grundversorgung gelaufen sein. Der Grundversorger schreibt einen aber in der Regel an, um den monatlichen Abschlag mitzuteilen.

Natürlich musst du das zahlen, was du verbraucht hast.


Sonnenschein706 
Fragesteller
 21.05.2024, 09:57

Nochmal zum mitschreiben ;) der alte Stromanbieter hat trotzdem gekündigt und weiter geliefert

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BullyundMeer  21.05.2024, 11:31
@Sonnenschein706

Wenn es eine Kündigung gab, dann müssten die normalerweise auch eine Endabrechnung geschrieben haben. Blieb das aus?

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